Kontroverse: Rechtsfreie Räume für MigrantInnen

Die Kopftuchdebatte zwischen »Becklash« und Repressionsforderungen

von Frigga Haug

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, hat sich im Rahmen der »Kopftuchdebatte« mehrfach gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen. Dies erregte wiederum den Ärger einiger Feministinnen, die darin einen »Becklash« gegen Frauenrechte sahen. In einem Offenen Brief an Beck sowie Frauenministerin Renate Schmidt und Justizministerin Brigitte Zypries fordern die Feministinnen Halina Bendkowski und Helke Sander sowie der Gewerkschafter Günter Langer daher die Durchsetzung von Freiheitsrechten für Migrantinnen. Mitunterzeichnet haben den Aufruf rund hundert Feministinnen und AntirassistInnen wie Viola Roggenkamp, Seyran Ates, Serap Cileli sowie die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes.
Nach ihrer Auffassung sollen alle MigrantInnen, die nach Deutschland wollen und aus »Ländern kommen, in denen Männer gegenüber Frauen rechtlich privilegiert sind«, ab sofort das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes anerkennen – andernfalls »verwirken sie ihr Aufenthaltsrecht«. Der Vorschlag läuft, falls er ernst gemeint sein sollte, unweigerlich auf die Abschiebung von MigrantInnen hinaus, die dagegen verstoßen.
Erstaunt darüber, dass altgediente Feministinnen und AntirassistInnen nun auf repressive Mittel setzen, baten wir mit Frigga Haug eine Mitunterzeichnerin des Aufrufs, ihre Beweggründe darzustellen. Sie bezeichnet den Offenen Brief in ihrem Beitrag für diese iz3w-Kontroverse als »Provokation« und stellt das Selbstbestimmungsrecht aller Frauen in den Vordergrund. Birgit Rommelspacher hält dem entgegen, dass der Aufruf im Namen des Feminismus eine antiislamische Stimmung schüre.

Dokumentation: Offener Brief an Beck, Schmidt und Zypries
»Wir erwarten, dass sich (die Bundesministerinnen) mit den Freiheitsrechten, die den Kern des Grundgesetzes ausmachen, auskennen und sich für deren Durchsetzung einsetzen. Bei der gegenwärtigen »Kopftuch-Debatte« geht es nicht nur um eine Kleiderordnung. In Wirklichkeit befinden sich viele in Deutschland lebende Frauen in einem rechtsfreien Raum. Es gibt eine große Zahl hier lebender Frauen und Mädchen, für die das GG nicht zu gelten scheint und denen das GG keine Rechtssicherheit bietet. Was heißt das? Diese Frauen dürfen nicht aus eigenem Willen das Haus verlassen, sei es, weil es ihnen als Ehefrauen von ihren Männern verboten wird oder weil sie von Menschenhändlern nach Deutschland verschleppt, zur Prostitution gezwungen und ansonsten versteckt, weil illegal gehalten werden. Mädchen dürfen – veranlasst durch deren Eltern und Verwandte – sich auf der Straße nicht frei bewegen, in den Schulen nicht am Sportunterricht teilnehmen, nicht am Sexualkundeunterricht, nicht an Klassenfahrten. Sie dürfen keine Freizeitangebote wahrnehmen oder als Erwachsene nicht die zur Verfügung gestellten Integrationsangebote annehmen, z.B. Sprachkurse belegen. Zu Hunderten werden sie allein in Berlin jährlich entführt und zwangsverheiratet. Das Beschneidungsverbot wird übertreten und praktisch nicht verfolgt. Solange die RegierungsvertreterInnen trotz des Gleichheitsgebots im GG Art.3 Absatz 2 nichts gegen diese Missstände und Verbrechen unternehmen, tolerieren sie die Verbrechen und erfüllen nicht ihren Gesetzesauftrag.

Deswegen machen wir jetzt folgenden, leicht umzusetzenden und billigen Vorschlag: Alle Frauen und Männer, die aus Ländern kommen, in denen Männer gegenüber den Frauen rechtlich privilegiert sind und die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland beantragen, unterschreiben ab sofort, dass sie Art.3 Abs.2 GG anerkennen. Damit anerkennen sie gleichzeitig, dass sie bei Verstößen ihr Aufenthaltsrecht verwirken. Sie unterschreiben zudem, was dieses Recht im einzelnen praktisch bedeutet: Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Frauen gleichberechtigt sind, das Recht auf körperliche Unversehrtheit haben, im Rahmen der hier geltenden Chancen das Recht auf Bildung, das Recht, ab einem bestimmten Alter ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen zu können. Die allgemeine Schulpflicht gilt auch ohne Einschränkungen für Mädchen und sie haben das Recht auf die Wahrnehmung von schulischen Freizeitveranstaltungen. Bei Verstößen oder Behinderungen haben die Mädchen das Recht auf professionelle Beratung und institutionelle Integrationshilfe.

Weiter erwarten wir von den BundesministerInnen einen Regierungsentwurf dazu, auf welche Weise für die in Deutschland lebenden und von den beschriebenen Problemen betroffenen Frauen das GG zur Geltung gebracht werden kann und wie mit denjenigen zu verfahren ist, die bereits ein Aufenthaltsrecht hier haben oder als Deutsche in den erwähnten Punkten gegen die FDGO verstoßen.«

17. Dezember 2003

Die Liste der UnterzeichnerInnen war einsehbar unter www.members.partisan.net/sds/sds06203.html. Die Seite wurde zwischenzeitlich aufgrund von Konflikten um den Offenen Brief abgeschaltet.


Ohne Frauenrechte keine Demokratie

von Frigga Haug

1791 schrieb Olympe de Gouges eine »Deklaration der Rechte der Frau und Bürgerin« zur Vorlage in der französischen Nationalversammlung. Das Manifest ist in unserem Fall, dem »Kopftuchstreit«, mit großem Nutzen zu studieren. De Gouges nimmt an, dass das Recht das Vehikel ist, mittels dessen sich herrschaftsförmige Geschlechterverhältnisse durchsetzen, und dass die Rechtlosigkeit der Frauen Grundlage für öffentliches Elend und die Korruptheit von Regierungen sei. Sie prangert die Vernachlässigung der weiblichen Bildung an, den Ausschluss aus staatlichen Ämtern, die Rechtlosigkeit im Ehe- und Sexualleben und die Schwierigkeiten, öffentlich und beruflich überhaupt tätig zu werden.

Wie die Geschlechterverhältnisse organisiert sind, entscheidet über Sittlichkeit, Gerechtigkeit und Freiheit im allgemeinen. De Gouges’ Forderungen sind daher: Bildung für Frauen, Zugang zu allen öffentlichen Ämtern, gleiche Rechte der Erwerbsarbeit, Mitbestimmung bei der Verwendung der Haushaltsmittel nach ihren Bedürfnissen sowie ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Geschlechtern, der die freie Entscheidung der Individuen auf Grundlage der wechselseitigen Zuneigung sichert. Als Gegner ihrer Politik benennt sie »die Heuchler, die Prüden, den Klerus und die ganze teuflische Gefolgschaft«. De Gouges wurde hingerichtet.

Seither springen wir im Zickzack. Von den Rechten, die de Gouges einklagt, haben wir in Deutschland einige bekommen, wenn dies auch ca. 150 Jahre brauchte: Ein wenig Einzug in die Regierung (Quotenkampf); Zugang zu öffentlichen Ämtern, die gleichwohl mehrheitlich in Männerhänden bleiben; gleiche Rechte in der Erwerbsarbeit (der Streit darum war in der zweiten Frauenbewegung der 1970er Jahre heftig) – auch hier dauert der Kampf an; Frauenwahlrecht (es war Ende der 1970er Jahre in Europa erreicht); ein Grundgesetz, das Männer und Frauen gleichstellt und schließlich seit Ende der 1950er sogar das Recht, ein eigenes Konto bei der Bank zu haben.

Es wird wohl wenig Dissens geben, dass dies schwierige Schritte in Richtung universeller Befreiung der Frauen aus jahrhundertealten Ketten waren, in die keine/r zurück will. Aber mit der Verfeinerung feministischen Denkens geriet der Universalismus in einer Weise in Misskredit, dass gleiche Rechte für alle Frauen zu beanspruchen heute oft fragwürdig scheint. Der Konstruktivismus verbesserte unser Denken über die Konstruktionen von Subjekt, Persönlichkeit, Identität erheblich, so dass wir jetzt in der Lage sind zu erkennen, wie die Opfer von Herrschaft – also auch wir – an unserer eigenen Unterdrückung mitarbeiten und Herrschaft reproduzieren.

Im Kopftuchstreit allerdings setzen solche Einsichten spontan aus. Zwar weiß jede(r), dass das »Kopftuch« nicht einfach eine lustige Kopfbedeckung gegen Wind und Wetter ist, sondern ein politisch-religiöses Zeichen von Herrschaft über Frauen. Es ist sichtbares Überbleibsel einer Ordnung, in der Frauen das Eigentum des Mannes sind und daher vor dem Zugriff Fremder – die etwa durch die Sichtbarkeit der Haare erregt werden und Lust auf den Besitz haben könnten – abgesichert werden müssen.

Natürlich streitet eine wachsende Zahl insbesondere städtischer Frauen in Ländern, in denen der Islam herrscht, gegen eine solche Einsperrung. Wenn aber Mädchen und Frauen – von denen wir wie von uns selbst wissen, dass sie an ihrer eigenen Unterdrückung mitwirken – bereit sind, für das Tragen dieser Kopftücher in öffentlichen Räumen zu demonstrieren, halten wir dies für ihre persönliche Freiheit. Urplötzlich sind wir ganz liberal. Jeder hat das Recht unter den Brücken von Paris zu schlafen (so müssen wir nicht zur Kenntnis nehmen, dass viele kein anderes Bett haben), wie jeder das Recht hat, Knecht zu sein (das spart uns, über die Herren nachzudenken). Wir wollen nicht länger dafür kämpfen, »alle Verhältnisse umzustürzen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, geknechtetes, verächtliches Wesen« ist – schließlich sind Marx und Engels démodés und der universelle Anspruch längst preisgegeben.

Natürlich war es auch eine Errungenschaft, dass jede(r) öffentlich herumlaufen darf, wie er oder sie will – zwar nicht ganz nackt, vielleicht auch nicht mit Hakenkreuz, aber sicher doch mit den verschiedenen Zeichen der Knechtschaft von Frauen wie Stöckelschuhen, eingeschnürten Füßen oder Taillen, gelifteten Gesichtern und eben mehr oder minder versteckt unter »Kopftüchern« oder Nonnentrachten. Selbst wenn es uns gelingt, öffentlich zu diskutieren und überein zu kommen, dass all dies Zeichen von Herrschaft und Unterdrückung sind, stünde uns nicht das Recht zu, alles niederzureißen. Die Befreiung der Frauen ist ihr eigenes Werk, je kulturell verschieden und an unterschiedlichen Punkten.

Es geht also im Kopftuchstreit nicht darum, sich zum Statthalter für die Interessen anderer zu machen, sondern darum, den Diskussionsraum zu erweitern. So wie es den Zapatisten darum geht, den »Vorraum eines demokratischen Mexiko« zu eröffnen, geht es uns darum, den »Vorraum des Politischen« zu öffnen, in dem die verschiedenen Frauen überhaupt um ihre Rechte kämpfen können und ihre Beteiligung an der Gesellschaft mit offenen Augen sehen.

Zu diesem »Vorraum« gehört wiederum als kulturelle Errungenschaft, hinter die wir um keinen Preis zurück wollen: Die Trennung von Kirche und Staat. Der öffentliche Raum ist ein neutraler Raum, in dem potentiell jede(r) das gleiche Recht und die gleiche Möglichkeit hat. Um ihn und seine Ausgestaltung gilt es zu kämpfen. Dabei wehren wir die stets drohenden Übergriffe der Kirche ab (deren Wirken wir u.a. in Polen oder Portugal bei der Strafbarkeit von Abtreibungen erleben können), und wir wollen auch anders organisierten Religionen wie dem Islam nicht mit kulturrelativistischen Ausflüchten die Besetzung des öffentlichen Raumes erlauben. Die Verknüpfung von religiös-politischer Manifestation mit öffentlicher Autorität ist ein Rückfall. Dabei stehen für mich die Rechte von Frauen im Vordergrund, die keinem Kulturrelativismus zu opfern sind. Ohne Frauenrechte gibt es keine demokratische Gesellschaft.

Rechte und Gesetze allein werden »Freiheit und Sicherheit« nicht bringen, aber ohne sie wird es noch weniger gehen. Entscheidend ist, was die Betroffenen selber tun. Dies aber nicht im Sinne neoliberaler Beliebigkeit und Selbstverantwortung, sondern für sich in einem universellen Befreiungsprojekt, das sie kulturell verschieden verfolgen. Dafür brauchen Migrantinnen auch ein Aufenthaltsrecht, das nicht von Vätern und Ehemännern abhängt. Sicher wird dies zu einem wesentlichen Teil ein kultureller Kampf sein. Er ist in vollem Gange. Man kann dies etwa an den zahlreichen ausgezeichneten Filmen studieren, die von türkischen RegisseurInnen zum Thema Väter, Familie und beschützte Rechtlosigkeit der Töchter bereits vorliegen. Solche Projekte sollten unterstützt werden.

Der Aufruf an Marieluise Beck und andere ist dafür ein doppeltes Mittel: er erweitert durch die provokanten Forderungen den öffentlichen Diskussionsraum erheblich. Er stiftet eine Konjunktur für die Beschäftigung mit der Frage der Befreiung der Frauen. Er zeigt damit zugleich, dass der Streit um das »Kopftuch« die Beschäftigung mit der realen Lage der Migrantinnen in Deutschland zugedeckt hat und dies weiter tut.

Frigga Haug ist Professorin für Soziologie an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik sowie Mitherausgeberin der Zeitschrift Das Argument.




Eine »billige« Lösung

von Birgit Rommelspacher

Viele Frauen leben in Deutschland in einem rechtsfreien Raum: Sie werden zur Heirat und Prostitution gezwungen, sie werden verschleppt und beschnitten. Viele Mädchen dürfen beim Schulunterricht an bestimmten Fächern nicht teilnehmen und das Haus nicht alleine verlassen. Diese extremen Formen sexistischer Gewalt erfordern alle Anstrengungen des Rechtsstaates, um mit den gegebenen Mitteln dagegen vorzugehen. Aber was soll das Ganze mit dem islamischen Kopftuch zu tun haben? Der offene Brief von Halina Bendkowski und ihren MitstreiterInnen unterstellt, dass hier ein Zusammenhang bestehe, als ob das Kopftuch ein Symbol für diese Gewalt wäre. Aber was hat das Kopftuch z.B. mit der Zwangsprostitution zu tun? Würde diese etwa verhindert, wenn das Kopftuch verboten würde?

Die AutorInnen des offenen Briefes schlagen eine andere Lösung vor, die, wie sie sagen, vor allem »billig und leicht umzusetzen« sei, nämlich den EinwanderInnen, die nicht bereit sind, den Gleichberechtigungsgrundsatz zu unterschreiben, das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das ist in der Tat eine »billige« Lösung, denn aus der Position der ange«stammten« Deutschen ist es eben ein »Leichtes«, anderen mit dem Entzug ihrer Rechte zu drohen. Es ist eine Strategie, die mit der Sympathie vieler Deutscher rechnen kann, kommt ihnen doch alles gelegen, was die Position von EinwanderInnen unterhöhlt.

Die AutorInnen stellen sich in eine fatale deutsche Tradition: Es gibt in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine Unzahl von Regelungen und Bestimmungen, die das Aufenthaltsrecht für EinwanderInnen prekär machen. Und wie oft waren politische, volkswirtschaftliche, kulturelle und nicht zuletzt »völkische« Gesichtspunkte entscheidend, um den »Anderen« ein Eintrittsbillet für diese Gesellschaft zu verweigern. Nun tritt das Postulat des Feminismus hinzu.

Auch die gute Absicht muss den Kontext berücksichtigen, in dem sie vertreten wird, kann sie sich doch leicht in ihr Gegenteil verkehren. So ist in der Geschichte des Westens oft genug im Namen von Freiheit und Gleichheit Herrschaft etabliert und legitimiert worden. Auch das Motiv der »Befreiung der islamischen Frau« steht in einer langen Herrschaftstradition: So waren bereits die Kreuzritter ausgezogen, um die Sarazenenprinzessin zu befreien. In Zeiten des Kolonialismus haben englische Kolonialherren in Ägypten oder die französischen Eroberer in Algerien versucht, den dortigen Frauen den Schleier zu verbieten und ihnen direkt vom Kopf zu reißen – ganz im Sinne eines kolonialen »Feminismus«.

Die Pose der Hausherrin, die den Anderen den Zutritt verwehrt, wenn sie nicht ihren Vorstellungen entsprechen, ist verführerisch, weil sie auf so einfache Weise Probleme zu lösen scheint, die sonst im Alltag unendlich mühsam anzugehen sind. Damit werden diese Probleme jedoch nicht gelöst, sondern nur auf eine andere Ebene verschoben. Auf eine Ebene, die bestehende Machtverhältnisse noch weiter verschärft und so dem Gedanken von Gleichberechtigung und Emanzipation direkt zuwider läuft.

Der Vorschlag, dass alle EinwanderInnen aus Ländern, in denen Männer rechtlich privilegiert sind, unterschreiben sollen, dass sie das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes anerkennen, unterstellt zudem, dass diese Einwanderinnen nicht wüssten, welches Recht hier gilt. Eine kühne These, wissen doch die MigrantInnen in der Regel, dass sie mit dem neuen Land auch einen anderen Rechtsraum betreten.

Viele sind ja genau aus diesem Grund aus ihrem Land geflohen. Zudem gibt es inzwischen in allen Ländern der Welt eine Frauenbewegung und gerade im arabischen-islamischen Raum kämpfen Frauen seit über hundert Jahren um ihre Rechte. Sollte das den Menschen, die von dort kommen, völlig entgangen sein?

Mit einer solchen Forderung werden alle EinwanderInnen unter den Generalverdacht der Unwissenheit oder aber des vorsätzlichen Rechtsbruchs gestellt. Bei den genannten Beispielen für Frauenunterdrückung geht es aber zum einen um Extremisten innerhalb des politisierten Islam und im Falle der Zwangsprostitution um Geschäftemacher aus allen Kulturkreisen, die damit in erster Linie die Männer des christlichen Abendlandes bedienen. Indem jedoch diese unterschiedlichen Formen sexistischer Gewalt allen EinwanderInnen angelastet werden, die – und das legt der Bezug zum Kopftuch nahe – aus dem islamischen Kulturkreis kommen, stärkt man die derzeitige antiislamische Stimmung. Frauen, die sonst als widerständig gelten, schwenken auf den deutschen Mainstream ein und befinden sich damit in der Gesellschaft derer, die am Stammtisch auf so wunderbare Weise zu Feministen mutieren, wenn es gegen »die Ausländer« geht.

Ist den BriefeschreiberInnen denn nicht klar, dass sie mit ihren Forderungen nicht nur antiislamische Ressentiments bedienen, sondern auch den betroffenen Mädchen und Frauen selbst einen Bärendienst erweisen, in dem sie ihnen die Teilhabe an dieser Gesellschaft erschweren, wenn nicht gar ganz verbieten? Gerade das Beispiel des Kopftuchverbots zeigt die Paradoxie, im Namen von Emanzipation Frauen und Mädchen den Zugang zu Schule und Beruf zu verstellen.

Es ist mit aller Entschiedenheit gegen Zwang und Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen anzugehen, auch gegen den Zwang, ein Kopftuch zu tragen. Was aber, wenn das Kopftuch von vielen Frauen freiwillig getragen wird und Ausdruck von Widerstand gegen die Assimilationsforderungen der Mehrheitsgesellschaft, also eine Form der Emanzipation gegenüber christlich westlicher Dominanz wäre, die genau deshalb so provoziert, weil sie gegen einen selbst gerichtet ist? Diese Dominanz zeigt sich eben gerade darin, dass mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, auch wenn es um Werte von Gleichheit und Freiheit geht. Denn wer würde all die deutschen christlichen Männer und Frauen ausbürgern, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen?

Birgit Rommelspacher ist Professorin für Psychologie an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Autorin von Anerkennung und Ausgrenzung. Deutschland als multikulturelle Gesellschaft, Frankfurt 2002.