Kontroverse: Rechtsfreie Räume für MigrantInnen
Die Kopftuchdebatte zwischen »Becklash« und Repressionsforderungen
von Frigga Haug
Die Integrationsbeauftragte
der Bundesregierung, Marieluise Beck, hat
sich im Rahmen der »Kopftuchdebatte«
mehrfach gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen.
Dies erregte wiederum den Ärger einiger
Feministinnen, die darin einen »Becklash«
gegen Frauenrechte sahen. In einem Offenen
Brief an Beck sowie Frauenministerin Renate
Schmidt und Justizministerin Brigitte Zypries
fordern die Feministinnen Halina Bendkowski
und Helke Sander sowie der Gewerkschafter
Günter Langer daher die Durchsetzung
von Freiheitsrechten für Migrantinnen.
Mitunterzeichnet haben den Aufruf rund hundert
Feministinnen und AntirassistInnen wie Viola
Roggenkamp, Seyran Ates, Serap Cileli sowie
die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes.
Nach ihrer Auffassung sollen alle MigrantInnen,
die nach Deutschland wollen und aus »Ländern
kommen, in denen Männer gegenüber
Frauen rechtlich privilegiert sind«,
ab sofort das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes
anerkennen andernfalls »verwirken
sie ihr Aufenthaltsrecht«. Der Vorschlag
läuft, falls er ernst gemeint sein
sollte, unweigerlich auf die Abschiebung
von MigrantInnen hinaus, die dagegen verstoßen.
Erstaunt darüber, dass altgediente
Feministinnen und AntirassistInnen nun auf
repressive Mittel setzen, baten wir mit
Frigga Haug eine Mitunterzeichnerin des
Aufrufs, ihre Beweggründe darzustellen.
Sie bezeichnet den Offenen Brief in ihrem
Beitrag für diese iz3w-Kontroverse
als »Provokation« und stellt
das Selbstbestimmungsrecht aller Frauen
in den Vordergrund. Birgit Rommelspacher
hält dem entgegen, dass der Aufruf
im Namen des Feminismus eine antiislamische
Stimmung schüre.
Dokumentation: Offener Brief an Beck, Schmidt und Zypries
»Wir erwarten, dass sich (die Bundesministerinnen)
mit den Freiheitsrechten, die den Kern des
Grundgesetzes ausmachen, auskennen und sich
für deren Durchsetzung einsetzen. Bei
der gegenwärtigen »Kopftuch-Debatte«
geht es nicht nur um eine Kleiderordnung.
In Wirklichkeit befinden sich viele in Deutschland
lebende Frauen in einem rechtsfreien Raum.
Es gibt eine große Zahl hier lebender
Frauen und Mädchen, für die das
GG nicht zu gelten scheint und denen das
GG keine Rechtssicherheit bietet. Was heißt
das? Diese Frauen dürfen nicht aus
eigenem Willen das Haus verlassen, sei es,
weil es ihnen als Ehefrauen von ihren Männern
verboten wird oder weil sie von Menschenhändlern
nach Deutschland verschleppt, zur Prostitution
gezwungen und ansonsten versteckt, weil
illegal gehalten werden. Mädchen dürfen
veranlasst durch deren Eltern und
Verwandte sich auf der Straße
nicht frei bewegen, in den Schulen nicht
am Sportunterricht teilnehmen, nicht am
Sexualkundeunterricht, nicht an Klassenfahrten.
Sie dürfen keine Freizeitangebote wahrnehmen
oder als Erwachsene nicht die zur Verfügung
gestellten Integrationsangebote annehmen,
z.B. Sprachkurse belegen. Zu Hunderten werden
sie allein in Berlin jährlich entführt
und zwangsverheiratet. Das Beschneidungsverbot
wird übertreten und praktisch nicht
verfolgt. Solange die RegierungsvertreterInnen
trotz des Gleichheitsgebots im GG Art.3
Absatz 2 nichts gegen diese Missstände
und Verbrechen unternehmen, tolerieren sie
die Verbrechen und erfüllen nicht ihren
Gesetzesauftrag.
Deswegen machen wir jetzt folgenden, leicht
umzusetzenden und billigen Vorschlag: Alle
Frauen und Männer, die aus Ländern
kommen, in denen Männer gegenüber
den Frauen rechtlich privilegiert sind und
die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland
beantragen, unterschreiben ab sofort, dass
sie Art.3 Abs.2 GG anerkennen. Damit anerkennen
sie gleichzeitig, dass sie bei Verstößen
ihr Aufenthaltsrecht verwirken. Sie unterschreiben
zudem, was dieses Recht im einzelnen praktisch
bedeutet: Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren,
dass Frauen gleichberechtigt sind, das Recht
auf körperliche Unversehrtheit haben,
im Rahmen der hier geltenden Chancen das
Recht auf Bildung, das Recht, ab einem bestimmten
Alter ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen
zu können. Die allgemeine Schulpflicht
gilt auch ohne Einschränkungen für
Mädchen und sie haben das Recht auf
die Wahrnehmung von schulischen Freizeitveranstaltungen.
Bei Verstößen oder Behinderungen
haben die Mädchen das Recht auf professionelle
Beratung und institutionelle Integrationshilfe.
Weiter erwarten wir von den BundesministerInnen
einen Regierungsentwurf dazu, auf welche
Weise für die in Deutschland lebenden
und von den beschriebenen Problemen betroffenen
Frauen das GG zur Geltung gebracht werden
kann und wie mit denjenigen zu verfahren
ist, die bereits ein Aufenthaltsrecht hier
haben oder als Deutsche in den erwähnten
Punkten gegen die FDGO verstoßen.«
17. Dezember 2003
Die Liste der UnterzeichnerInnen war einsehbar
unter www.members.partisan.net/sds/sds06203.html.
Die Seite wurde zwischenzeitlich aufgrund
von Konflikten um den Offenen Brief abgeschaltet.
Ohne Frauenrechte keine Demokratie
von Frigga Haug
1791 schrieb Olympe de Gouges eine »Deklaration
der Rechte der Frau und Bürgerin«
zur Vorlage in der französischen Nationalversammlung.
Das Manifest ist in unserem Fall, dem »Kopftuchstreit«,
mit großem Nutzen zu studieren. De
Gouges nimmt an, dass das Recht das Vehikel
ist, mittels dessen sich herrschaftsförmige
Geschlechterverhältnisse durchsetzen,
und dass die Rechtlosigkeit der Frauen Grundlage
für öffentliches Elend und die
Korruptheit von Regierungen sei. Sie prangert
die Vernachlässigung der weiblichen
Bildung an, den Ausschluss aus staatlichen
Ämtern, die Rechtlosigkeit im Ehe-
und Sexualleben und die Schwierigkeiten,
öffentlich und beruflich überhaupt
tätig zu werden.
Wie die Geschlechterverhältnisse organisiert
sind, entscheidet über Sittlichkeit,
Gerechtigkeit und Freiheit im allgemeinen.
De Gouges Forderungen sind daher:
Bildung für Frauen, Zugang zu allen
öffentlichen Ämtern, gleiche Rechte
der Erwerbsarbeit, Mitbestimmung bei der
Verwendung der Haushaltsmittel nach ihren
Bedürfnissen sowie ein Gesellschaftsvertrag
zwischen den Geschlechtern, der die freie
Entscheidung der Individuen auf Grundlage
der wechselseitigen Zuneigung sichert. Als
Gegner ihrer Politik benennt sie »die
Heuchler, die Prüden, den Klerus und
die ganze teuflische Gefolgschaft«.
De Gouges wurde hingerichtet.
Seither springen wir im Zickzack. Von den
Rechten, die de Gouges einklagt, haben wir
in Deutschland einige bekommen, wenn dies
auch ca. 150 Jahre brauchte: Ein wenig Einzug
in die Regierung (Quotenkampf); Zugang zu
öffentlichen Ämtern, die gleichwohl
mehrheitlich in Männerhänden bleiben;
gleiche Rechte in der Erwerbsarbeit (der
Streit darum war in der zweiten Frauenbewegung
der 1970er Jahre heftig) auch hier
dauert der Kampf an; Frauenwahlrecht (es
war Ende der 1970er Jahre in Europa erreicht);
ein Grundgesetz, das Männer und Frauen
gleichstellt und schließlich seit
Ende der 1950er sogar das Recht, ein eigenes
Konto bei der Bank zu haben.
Es wird wohl wenig Dissens geben, dass
dies schwierige Schritte in Richtung universeller
Befreiung der Frauen aus jahrhundertealten
Ketten waren, in die keine/r zurück
will. Aber mit der Verfeinerung feministischen
Denkens geriet der Universalismus in einer
Weise in Misskredit, dass gleiche Rechte
für alle Frauen zu beanspruchen heute
oft fragwürdig scheint. Der Konstruktivismus
verbesserte unser Denken über die Konstruktionen
von Subjekt, Persönlichkeit, Identität
erheblich, so dass wir jetzt in der Lage
sind zu erkennen, wie die Opfer von Herrschaft
also auch wir an unserer eigenen
Unterdrückung mitarbeiten und Herrschaft
reproduzieren.
Im Kopftuchstreit allerdings setzen solche
Einsichten spontan aus. Zwar weiß
jede(r), dass das »Kopftuch«
nicht einfach eine lustige Kopfbedeckung
gegen Wind und Wetter ist, sondern ein politisch-religiöses
Zeichen von Herrschaft über Frauen.
Es ist sichtbares Überbleibsel einer
Ordnung, in der Frauen das Eigentum des
Mannes sind und daher vor dem Zugriff Fremder
die etwa durch die Sichtbarkeit der
Haare erregt werden und Lust auf den Besitz
haben könnten abgesichert werden
müssen.
Natürlich streitet eine wachsende
Zahl insbesondere städtischer Frauen
in Ländern, in denen der Islam herrscht,
gegen eine solche Einsperrung. Wenn aber
Mädchen und Frauen von denen
wir wie von uns selbst wissen, dass sie
an ihrer eigenen Unterdrückung mitwirken
bereit sind, für das Tragen
dieser Kopftücher in öffentlichen
Räumen zu demonstrieren, halten wir
dies für ihre persönliche Freiheit.
Urplötzlich sind wir ganz liberal.
Jeder hat das Recht unter den Brücken
von Paris zu schlafen (so müssen wir
nicht zur Kenntnis nehmen, dass viele kein
anderes Bett haben), wie jeder das Recht
hat, Knecht zu sein (das spart uns, über
die Herren nachzudenken). Wir wollen nicht
länger dafür kämpfen, »alle
Verhältnisse umzustürzen, in denen
der Mensch ein erniedrigtes, geknechtetes,
verächtliches Wesen« ist
schließlich sind Marx und Engels démodés
und der universelle Anspruch längst
preisgegeben.
Natürlich war es auch eine Errungenschaft,
dass jede(r) öffentlich herumlaufen
darf, wie er oder sie will zwar nicht
ganz nackt, vielleicht auch nicht mit Hakenkreuz,
aber sicher doch mit den verschiedenen Zeichen
der Knechtschaft von Frauen wie Stöckelschuhen,
eingeschnürten Füßen oder
Taillen, gelifteten Gesichtern und eben
mehr oder minder versteckt unter »Kopftüchern«
oder Nonnentrachten. Selbst wenn es uns
gelingt, öffentlich zu diskutieren
und überein zu kommen, dass all dies
Zeichen von Herrschaft und Unterdrückung
sind, stünde uns nicht das Recht zu,
alles niederzureißen. Die Befreiung
der Frauen ist ihr eigenes Werk, je kulturell
verschieden und an unterschiedlichen Punkten.
Es geht also im Kopftuchstreit nicht darum,
sich zum Statthalter für die Interessen
anderer zu machen, sondern darum, den Diskussionsraum
zu erweitern. So wie es den Zapatisten darum
geht, den »Vorraum eines demokratischen
Mexiko« zu eröffnen, geht es
uns darum, den »Vorraum des Politischen«
zu öffnen, in dem die verschiedenen
Frauen überhaupt um ihre Rechte kämpfen
können und ihre Beteiligung an der
Gesellschaft mit offenen Augen sehen.
Zu diesem »Vorraum« gehört
wiederum als kulturelle Errungenschaft,
hinter die wir um keinen Preis zurück
wollen: Die Trennung von Kirche und Staat.
Der öffentliche Raum ist ein neutraler
Raum, in dem potentiell jede(r) das gleiche
Recht und die gleiche Möglichkeit hat.
Um ihn und seine Ausgestaltung gilt es zu
kämpfen. Dabei wehren wir die stets
drohenden Übergriffe der Kirche ab
(deren Wirken wir u.a. in Polen oder Portugal
bei der Strafbarkeit von Abtreibungen erleben
können), und wir wollen auch anders
organisierten Religionen wie dem Islam nicht
mit kulturrelativistischen Ausflüchten
die Besetzung des öffentlichen Raumes
erlauben. Die Verknüpfung von religiös-politischer
Manifestation mit öffentlicher Autorität
ist ein Rückfall. Dabei stehen für
mich die Rechte von Frauen im Vordergrund,
die keinem Kulturrelativismus zu opfern
sind. Ohne Frauenrechte gibt es keine demokratische
Gesellschaft.
Rechte und Gesetze allein werden »Freiheit
und Sicherheit« nicht bringen, aber
ohne sie wird es noch weniger gehen. Entscheidend
ist, was die Betroffenen selber tun. Dies
aber nicht im Sinne neoliberaler Beliebigkeit
und Selbstverantwortung, sondern für
sich in einem universellen Befreiungsprojekt,
das sie kulturell verschieden verfolgen.
Dafür brauchen Migrantinnen auch ein
Aufenthaltsrecht, das nicht von Vätern
und Ehemännern abhängt. Sicher
wird dies zu einem wesentlichen Teil ein
kultureller Kampf sein. Er ist in vollem
Gange. Man kann dies etwa an den zahlreichen
ausgezeichneten Filmen studieren, die von
türkischen RegisseurInnen zum Thema
Väter, Familie und beschützte
Rechtlosigkeit der Töchter bereits
vorliegen. Solche Projekte sollten unterstützt
werden.
Der Aufruf an Marieluise Beck und andere
ist dafür ein doppeltes Mittel: er
erweitert durch die provokanten Forderungen
den öffentlichen Diskussionsraum erheblich.
Er stiftet eine Konjunktur für die
Beschäftigung mit der Frage der Befreiung
der Frauen. Er zeigt damit zugleich, dass
der Streit um das »Kopftuch«
die Beschäftigung mit der realen Lage
der Migrantinnen in Deutschland zugedeckt
hat und dies weiter tut.
Frigga Haug ist Professorin
für Soziologie an der Hamburger Universität
für Wirtschaft und Politik sowie Mitherausgeberin
der Zeitschrift Das Argument.
Eine »billige« Lösung
von Birgit Rommelspacher
Viele Frauen leben in Deutschland in einem
rechtsfreien Raum: Sie werden zur Heirat
und Prostitution gezwungen, sie werden verschleppt
und beschnitten. Viele Mädchen dürfen
beim Schulunterricht an bestimmten Fächern
nicht teilnehmen und das Haus nicht alleine
verlassen. Diese extremen Formen sexistischer
Gewalt erfordern alle Anstrengungen des
Rechtsstaates, um mit den gegebenen Mitteln
dagegen vorzugehen. Aber was soll das Ganze
mit dem islamischen Kopftuch zu tun haben?
Der offene Brief von Halina Bendkowski und
ihren MitstreiterInnen unterstellt, dass
hier ein Zusammenhang bestehe, als ob das
Kopftuch ein Symbol für diese Gewalt
wäre. Aber was hat das Kopftuch z.B.
mit der Zwangsprostitution zu tun? Würde
diese etwa verhindert, wenn das Kopftuch
verboten würde?
Die AutorInnen des offenen Briefes schlagen
eine andere Lösung vor, die, wie sie
sagen, vor allem »billig und leicht
umzusetzen« sei, nämlich den
EinwanderInnen, die nicht bereit sind, den
Gleichberechtigungsgrundsatz zu unterschreiben,
das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das ist
in der Tat eine »billige« Lösung,
denn aus der Position der ange«stammten«
Deutschen ist es eben ein »Leichtes«,
anderen mit dem Entzug ihrer Rechte zu drohen.
Es ist eine Strategie, die mit der Sympathie
vieler Deutscher rechnen kann, kommt ihnen
doch alles gelegen, was die Position von
EinwanderInnen unterhöhlt.
Die AutorInnen stellen sich in eine fatale
deutsche Tradition: Es gibt in Deutschland
im Vergleich zu anderen Ländern eine
Unzahl von Regelungen und Bestimmungen,
die das Aufenthaltsrecht für EinwanderInnen
prekär machen. Und wie oft waren politische,
volkswirtschaftliche, kulturelle und nicht
zuletzt »völkische« Gesichtspunkte
entscheidend, um den »Anderen«
ein Eintrittsbillet für diese Gesellschaft
zu verweigern. Nun tritt das Postulat des
Feminismus hinzu.
Auch die gute Absicht muss den Kontext
berücksichtigen, in dem sie vertreten
wird, kann sie sich doch leicht in ihr Gegenteil
verkehren. So ist in der Geschichte des
Westens oft genug im Namen von Freiheit
und Gleichheit Herrschaft etabliert und
legitimiert worden. Auch das Motiv der »Befreiung
der islamischen Frau« steht in einer
langen Herrschaftstradition: So waren bereits
die Kreuzritter ausgezogen, um die Sarazenenprinzessin
zu befreien. In Zeiten des Kolonialismus
haben englische Kolonialherren in Ägypten
oder die französischen Eroberer in
Algerien versucht, den dortigen Frauen den
Schleier zu verbieten und ihnen direkt vom
Kopf zu reißen ganz im Sinne
eines kolonialen »Feminismus«.
Die Pose der Hausherrin, die den Anderen
den Zutritt verwehrt, wenn sie nicht ihren
Vorstellungen entsprechen, ist verführerisch,
weil sie auf so einfache Weise Probleme
zu lösen scheint, die sonst im Alltag
unendlich mühsam anzugehen sind. Damit
werden diese Probleme jedoch nicht gelöst,
sondern nur auf eine andere Ebene verschoben.
Auf eine Ebene, die bestehende Machtverhältnisse
noch weiter verschärft und so dem Gedanken
von Gleichberechtigung und Emanzipation
direkt zuwider läuft.
Der Vorschlag, dass alle EinwanderInnen
aus Ländern, in denen Männer rechtlich
privilegiert sind, unterschreiben sollen,
dass sie das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes
anerkennen, unterstellt zudem, dass diese
Einwanderinnen nicht wüssten, welches
Recht hier gilt. Eine kühne These,
wissen doch die MigrantInnen in der Regel,
dass sie mit dem neuen Land auch einen anderen
Rechtsraum betreten.
Viele sind ja genau aus diesem Grund aus
ihrem Land geflohen. Zudem gibt es inzwischen
in allen Ländern der Welt eine Frauenbewegung
und gerade im arabischen-islamischen Raum
kämpfen Frauen seit über hundert
Jahren um ihre Rechte. Sollte das den Menschen,
die von dort kommen, völlig entgangen
sein?
Mit einer solchen Forderung werden alle
EinwanderInnen unter den Generalverdacht
der Unwissenheit oder aber des vorsätzlichen
Rechtsbruchs gestellt. Bei den genannten
Beispielen für Frauenunterdrückung
geht es aber zum einen um Extremisten innerhalb
des politisierten Islam und im Falle der
Zwangsprostitution um Geschäftemacher
aus allen Kulturkreisen, die damit in erster
Linie die Männer des christlichen Abendlandes
bedienen. Indem jedoch diese unterschiedlichen
Formen sexistischer Gewalt allen EinwanderInnen
angelastet werden, die und das legt
der Bezug zum Kopftuch nahe aus dem
islamischen Kulturkreis kommen, stärkt
man die derzeitige antiislamische Stimmung.
Frauen, die sonst als widerständig
gelten, schwenken auf den deutschen Mainstream
ein und befinden sich damit in der Gesellschaft
derer, die am Stammtisch auf so wunderbare
Weise zu Feministen mutieren, wenn es gegen
»die Ausländer« geht.
Ist den BriefeschreiberInnen denn nicht
klar, dass sie mit ihren Forderungen nicht
nur antiislamische Ressentiments bedienen,
sondern auch den betroffenen Mädchen
und Frauen selbst einen Bärendienst
erweisen, in dem sie ihnen die Teilhabe
an dieser Gesellschaft erschweren, wenn
nicht gar ganz verbieten? Gerade das Beispiel
des Kopftuchverbots zeigt die Paradoxie,
im Namen von Emanzipation Frauen und Mädchen
den Zugang zu Schule und Beruf zu verstellen.
Es ist mit aller Entschiedenheit gegen
Zwang und Gewalt gegenüber Mädchen
und Frauen anzugehen, auch gegen den Zwang,
ein Kopftuch zu tragen. Was aber, wenn das
Kopftuch von vielen Frauen freiwillig getragen
wird und Ausdruck von Widerstand gegen die
Assimilationsforderungen der Mehrheitsgesellschaft,
also eine Form der Emanzipation gegenüber
christlich westlicher Dominanz wäre,
die genau deshalb so provoziert, weil sie
gegen einen selbst gerichtet ist? Diese
Dominanz zeigt sich eben gerade darin, dass
mit unterschiedlichem Maß gemessen
wird, auch wenn es um Werte von Gleichheit
und Freiheit geht. Denn wer würde all
die deutschen christlichen Männer und
Frauen ausbürgern, die gegen den Grundsatz
der Gleichbehandlung verstoßen?
Birgit Rommelspacher ist
Professorin für Psychologie an der
Alice Salomon Hochschule Berlin und Autorin
von Anerkennung und Ausgrenzung. Deutschland
als multikulturelle Gesellschaft, Frankfurt
2002.