Nicht entschädigungsrelevant | Editorial
Je christlicher eine Entschuldigung formuliert
wird, desto besser kommt der oder die Schuldige
davon. Denn wer als zumindest katholischer
Christ seine Schuld bekennt, dem
wird sie von seinem Gott vergeben. Und in
einer christlich geprägten Gesellschaft
kann er daher auch damit rechnen, dass sein
Gegenüber die Entschuldigung annimmt.
Heidemarie Wieczorek-Zeul wird dies gewusst
haben, als sie bei der Gedenkfeier zum 100.
Jahrestag des Genozids an den Herero und
Nama in Namibia sagte: »Ich bitte
Sie im Sinne des gemeinsamen Vater
unser um Vergebung unserer Schuld!«
Wie gut, mag sie gedacht haben, dass mit
den Kolonisatoren auch Missionare nach Afrika
gezogen sind, so dass die Menschen dort
heute verstehen, wer oder was dieser ominöse
gemeinsame Vater sein soll. Und auch, dass
sie mit ihrer Andeutung etwas anzufangen
wissen.
Die deutsche Ministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung konnte sich
von ihrer Rede erhoffen, dass der Entschuldigung
die Vergebung folgen würde. Und zunächst
schien die Reise ins südliche Afrika
in dieser Hinsicht auch ein erfolgreiches
Ende zu nehmen, meldeten die Nachrichtenagenturen
doch gleich: »Der jetzige Oberhäuptling
der Hereros erklärte nach der Rede
der Entwicklungsministerin, dass er seine
Entschädigungsklage gegen Deutschland
fallen lassen werde.« Am 18.9.2001
hatten Vertreter der Herero in Washington
DC eine Klage gegen die Deutsche Bank, die
Reederei Deutsche Afrika Linie und die Bundesregierung
eingereicht, in denen den Firmen vorgeworfen
wird, sich in Kollaboration mit dem deutschen
Kolonialregime im heutigen Namibia bereichert
zu haben. Gegen die Firmen wie gegen die
Bundesregierung wurden Ansprüche auf
Entschädigung von je zwei Milliarden
US-Dollar erhoben. Vor der Gedenkveranstaltung
hatte Wieczorek-Zeul den Führer der
Herero gedrängt, die Wiedergutmachungsklage
gegen Deutschland zurückzuziehen. Neben
der offiziellen Entschuldigung hatte sie
daher noch andere Argumente im Gepäck:
Mit deutschen Mitteln wurde am Waterberg
ein Kulturzentrum gebaut, das »der
Darstellung von Geschichte und Lebensweise
der Herero dienen« soll. Und mit jährlich
11,5 Millionen Euro Entwicklungsleistungen
werde Namibia gemessen an der Einwohnerzahl
reichlicher unterstützt als
jedes andere afrikanische Land.
Doch zu früh gefreut: »Es wäre
naiv anzunehmen«, erklärte der
als »Oberhäuptling« bezeichnete
Kuaima Riruaka, »dass allein eine
verbale Äußerung den Wunsch unseres
Volkes befriedigen könnte, die Angelegenheit
zu einem Abschluss zu bringen.« Zumal
der Umgang der deutschen Regierungen mit
der eigenen Geschichte durch taktische Manöver
geprägt ist. Noch vor der Unabhängigkeit
Namibias hatte Riruaka 1989 einen Brief
an den damaligen Kanzler Helmut Kohl geschrieben,
in dem er Wiedergutmachung forderte. Kohl
antwortete weder auf den Brief noch ließ
er es 1995 bei seinem Namibia-Besuch zu
einem Treffen mit Herero-Vertretern kommen.
1998 lehnte Bundespräsident Roman Herzog
finanzielle Forderungen ab und gestand lediglich,
dass »die Auseinandersetzung zwischen
der deutschen Kolonialverwaltung und den
Herero nicht in Ordnung war.« Auch
Außenminister Joschka Fischer fand
es nicht o.k., dass Deutsche vor hundert
Jahren 70.000 Herero ermordeten. Auch er
vermied jedoch den Terminus »Völkermord«
und alles andere, was »entschädigungsrelevant«
sein könnte. Wieczorek-Zeul hat nun
deutlichere Worte gefunden: »Die damaligen
Gräueltaten«, sagte sie im Kulturzentrum
der Herero in Ohamakari, »waren das,
was heute als Völkermord bezeichnet
werden würde«. Entschädigungszahlungen
lehnte sie allerdings genauso deutlich ab.
Ob Massenmord, Folter, Vertreibung, Plünderung
und Landraub ein Jahrhundert nach der Tat
noch zu entschädigen sind, ist nicht
nur eine rein juristische, sondern mehr
noch eine politische Frage, die in diesem
Herbst endlich auch hierzulande diskutiert
werden soll. Die für den 11. bis 15.
November in Berlin geplante Anticolonial
Africa Conference (www.africa-anticolonial.org)
greift gleich zwei Jahrestage auf: Den des
Völkermords deutscher Kolonialtruppen
an den Herero und Nama und den der Berliner
Afrika-Konferenz, bei der vor 120 Jahren
die europäischen Kolonialmächte
Afrika wie einen Kuchen unter sich aufteilten.
Die heutige Verteilung von Land und Reichtum,
die aktuellen afrikanischen Staatsgrenzen
und die ökonomische Abhängigkeit
von den ehemaligen Mutterstaaten sind direkte
oder indirekte Folgen dieser Konferenz und
der ihr folgenden Kolonialpolitik. Wer die
Auswirkungen der Kolonialzeit für die
Betroffenen zur Kenntnis nimmt (vgl. auch
iz3w 275 und 276), wird kaum von Verjährung
reden.
Insofern kann die Frage nach Entschädigungen
allenfalls eine nach ihrer Höhe sein.
die redaktion