Nicht entschädigungsrelevant | Editorial

Je christlicher eine Entschuldigung formuliert wird, desto besser kommt der oder die Schuldige davon. Denn wer als – zumindest katholischer – Christ seine Schuld bekennt, dem wird sie von seinem Gott vergeben. Und in einer christlich geprägten Gesellschaft kann er daher auch damit rechnen, dass sein Gegenüber die Entschuldigung annimmt.

Heidemarie Wieczorek-Zeul wird dies gewusst haben, als sie bei der Gedenkfeier zum 100. Jahrestag des Genozids an den Herero und Nama in Namibia sagte: »Ich bitte Sie im Sinne des gemeinsamen ‚Vater unser’ um Vergebung unserer Schuld!« Wie gut, mag sie gedacht haben, dass mit den Kolonisatoren auch Missionare nach Afrika gezogen sind, so dass die Menschen dort heute verstehen, wer oder was dieser ominöse gemeinsame Vater sein soll. Und auch, dass sie mit ihrer Andeutung etwas anzufangen wissen.

Die deutsche Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konnte sich von ihrer Rede erhoffen, dass der Entschuldigung die Vergebung folgen würde. Und zunächst schien die Reise ins südliche Afrika in dieser Hinsicht auch ein erfolgreiches Ende zu nehmen, meldeten die Nachrichtenagenturen doch gleich: »Der jetzige Oberhäuptling der Hereros erklärte nach der Rede der Entwicklungsministerin, dass er seine Entschädigungsklage gegen Deutschland fallen lassen werde.« Am 18.9.2001 hatten Vertreter der Herero in Washington DC eine Klage gegen die Deutsche Bank, die Reederei Deutsche Afrika Linie und die Bundesregierung eingereicht, in denen den Firmen vorgeworfen wird, sich in Kollaboration mit dem deutschen Kolonialregime im heutigen Namibia bereichert zu haben. Gegen die Firmen wie gegen die Bundesregierung wurden Ansprüche auf Entschädigung von je zwei Milliarden US-Dollar erhoben. Vor der Gedenkveranstaltung hatte Wieczorek-Zeul den Führer der Herero gedrängt, die Wiedergutmachungsklage gegen Deutschland zurückzuziehen. Neben der offiziellen Entschuldigung hatte sie daher noch andere Argumente im Gepäck: Mit deutschen Mitteln wurde am Waterberg ein Kulturzentrum gebaut, das »der Darstellung von Geschichte und Lebensweise der Herero dienen« soll. Und mit jährlich 11,5 Millionen Euro Entwicklungsleistungen werde Namibia – gemessen an der Einwohnerzahl – reichlicher unterstützt als jedes andere afrikanische Land.

Doch zu früh gefreut: »Es wäre naiv anzunehmen«, erklärte der als »Oberhäuptling« bezeichnete Kuaima Riruaka, »dass allein eine verbale Äußerung den Wunsch unseres Volkes befriedigen könnte, die Angelegenheit zu einem Abschluss zu bringen.« Zumal der Umgang der deutschen Regierungen mit der eigenen Geschichte durch taktische Manöver geprägt ist. Noch vor der Unabhängigkeit Namibias hatte Riruaka 1989 einen Brief an den damaligen Kanzler Helmut Kohl geschrieben, in dem er Wiedergutmachung forderte. Kohl antwortete weder auf den Brief noch ließ er es 1995 bei seinem Namibia-Besuch zu einem Treffen mit Herero-Vertretern kommen. 1998 lehnte Bundespräsident Roman Herzog finanzielle Forderungen ab und gestand lediglich, dass »die Auseinandersetzung zwischen der deutschen Kolonialverwaltung und den Herero nicht in Ordnung war.« Auch Außenminister Joschka Fischer fand es nicht o.k., dass Deutsche vor hundert Jahren 70.000 Herero ermordeten. Auch er vermied jedoch den Terminus »Völkermord« und alles andere, was »entschädigungsrelevant« sein könnte. Wieczorek-Zeul hat nun deutlichere Worte gefunden: »Die damaligen Gräueltaten«, sagte sie im Kulturzentrum der Herero in Ohamakari, »waren das, was heute als Völkermord bezeichnet werden würde«. Entschädigungszahlungen lehnte sie allerdings genauso deutlich ab. Ob Massenmord, Folter, Vertreibung, Plünderung und Landraub ein Jahrhundert nach der Tat noch zu entschädigen sind, ist nicht nur eine rein juristische, sondern mehr noch eine politische Frage, die in diesem Herbst endlich auch hierzulande diskutiert werden soll. Die für den 11. bis 15. November in Berlin geplante Anticolonial Africa Conference (www.africa-anticolonial.org) greift gleich zwei Jahrestage auf: Den des Völkermords deutscher Kolonialtruppen an den Herero und Nama und den der Berliner Afrika-Konferenz, bei der vor 120 Jahren die europäischen Kolonialmächte Afrika wie einen Kuchen unter sich aufteilten. Die heutige Verteilung von Land und Reichtum, die aktuellen afrikanischen Staatsgrenzen und die ökonomische Abhängigkeit von den ehemaligen Mutterstaaten sind direkte oder indirekte Folgen dieser Konferenz und der ihr folgenden Kolonialpolitik. Wer die Auswirkungen der Kolonialzeit für die Betroffenen zur Kenntnis nimmt (vgl. auch iz3w 275 und 276), wird kaum von Verjährung reden.

Insofern kann die Frage nach Entschädigungen allenfalls eine nach ihrer Höhe sein.

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