Copy light - Freie Software und globale Emanzipation
Konzerne wie Microsoft setzten in den 1980er Jahren Eigentümer-Software
durch, die erworben werden muss. Als Gegenmodell entwickelte sich die Bewegung
der Freien Software. Gerade in Ländern des Südens unterläuft
Freie Software die Ausgrenzung von NutzerInnen. Darüber hinaus kann sie
ein Signalgeber für eine verwertungsfreie Produktion sein.
von Stefan Meretz
Seit Mitte der 1980er Jahre ist eine neue Softwareklasse in die Welt getreten:
Freie Software. Doch neu war eigentlich nur das Attribut »frei«,
denn alle Software war zuvor frei verfügbar. Dies änderte sich erst
in dem Maße, wie Software als eigenständige Ware gehandelt werden
konnte und nicht mehr nur Zugabe zur Hardware war. Voraussetzung, um aus freier
Software (mit kleinem »f«) eine Ware zu machen, war die künstliche
Verknappung durch Zurückhalten des Quelltextes und strikter Anwendung des
Copyrights. Aus freier Software wurde proprietäre Software: Eigentümer-Software.
Die Bewegung der Freien Software (mit großem »F«) begründete
Richard Stallman mit dem GNU-Projekt als vollständig freies Betriebssystem.
Es war eine Reaktion auf die zunehmende Einschränkung der wissenschaftlichen
Kommunikation zwischen den EntwicklerInnen. Die Kooperation zwischen den EntwicklerInnen
und zwischen EntwicklerInnen und NutzerInnen wurde beschränkt und kanalisiert.
Mit proprietärer Software wurden aus NutzerInnen KundInnen und aus der
Kommunikation mit EntwicklerInnen wurden Callcenter-Anfragen in Indien.
Das GNU-Projekt setzte der Privatisierung des Gemeinguts Software eine explizite
Freiheitsdefinition entgegen. Aus freier Software wurde Freie Software, die
vier Freiheiten garantiert: Erstens Nutzung zu jedem Zweck, zweitens Studium
und Anpassung der Funktionsweise, drittens Weitergabe von Kopien, viertens Weitergabe
von Verbesserungen. Voraussetzung für die Punkte zwei und vier ist, dass
der Quelltext der Software offen liegt (»open source«) und frei
zugänglich ist. Dem Schutz der Freien Software dienen Lizenzen, die die
Freiheiten festschreiben. Die bekannteste freie Lizenz, die GNU GPL (»General
Public License«), legt über die vier Freiheiten hinaus noch eine
weitere Regel fest: Die Lizenz darf bei Weitergabe nicht verändert werden.
Wenn GPL-lizensierte Software innerhalb einer anderen Software genutzt wird,
muss die resultierende Software ihrerseits der GPL unterliegen. Dieser »virale
Freiheitseffekt«, der die freie Verwendung eines Werks gegen die ursprüngliche
Intention des Urheberrechts erzwingt, wird auch »Copyleft« genannt.
Die Welt der Software ist heute zweigeteilt in proprietäre und Freie Software.
Proprietäre Software darf dabei nicht kurzschlüssig mit kommerzieller
und Freie Software mit kostenloser Software gleichgesetzt werden. So kann proprietäre
Software kostenlos sein und Freie Software von Unternehmen entwickelt werden.
Gleichwohl verhindern die vier Freiheiten, dass Software künstlich verknappt
wird. Insofern ist tatsächlich für die EndanwenderInnen Freie Software
häufig kostenlos. Ihr wesentliches Merkmal sind jedoch die Freiheiten,
die mit ihr kommen.
Von Copyright zu Copyleft
Was bedeutet Freie Software für die Länder des Südens? Zunächst
sollte man nur Vorteile vermuten, doch es gibt auch negative Effekte. Freie
Software basiert auf freien Lizenzen, und freie Lizenzen setzen ein starkes
Copyright voraus, das sie benutzen, um die freie Nutzung sicherzustellen. Damit
befördert Freie Software allerdings implizit ein Copyright-Regime, welches
auch WTO (Welthandelsorganisation) und WIPO (Weltorganisation für geistiges
Eigentum) in den Südländern durchgesetzt sehen wollen. Zwar dreht
etwa das Copyleft der GPL die Exklusionslogik des Copyright um (was ihr subversives
Moment im Norden ausmacht), im Süden wird aber zunächst einmal die
Logik des Copyright bestärkt, die in der Alltagspraxis bisher mitunter
kaum eine Rolle spielte.
Grundlage des Copyright und damit auch des Copyleft ist der Begriff des »geistigen
Eigentums«, ein ideologischer Kampfbegriff, der im Zuge der WIPO-Gründung
1967 eingeführt wurde. In Analogie zum Sacheigentum behauptet der Begriff
ein gleichermaßen exkludierendes (eine Sache kann nur von Einem besessen
werden) wie rivalisierendes (eine Sache kann gleichzeitig nur von Einem genutzt
werden) Verhältnis von NutzerIn und Sache. Für Informations- und Kulturgüter
gilt dieses Verhältnis jedoch grundsätzlich nicht, da diese ohne Einschränkung
an andere weitergegeben und genutzt werden können. Insbesondere die Exklusion
von der Nutzung muss erst künstlich, d.h. explizit rechtsförmig hergestellt
werden. Auf Grundlage des behaupteten »geistigen Eigentums« wurden
verschiedene Monopolrechte (Copyright, Patentrecht, Markenrecht) formuliert,
die einzig dazu dienen, NutzerInnen vom Zugriff auf ein reichhaltig vorhandenes
Gut abzuhalten. Dass diese Exklusion die im Kapitalismus notwendige Verwertungsgrundlage
für Verlage, AutorInnen etc. darstellt, ändert nichts an dieser Tatsache.
Die ideologische Form des »geistigen Eigentums« und abgeleiteter
pejorativer Begriffe wie »Raubkopie«, »Piraterie« oder
»Plagiarismus« ist für viele Kulturen insbesondere im Süden
schlicht nicht nachzuvollziehen. Das Teilen, die nachbarschaftliche Hilfe und
die Solidarität mit Armen hat hier noch einen wesentlich größeren
Stellenwert auch wenn dies mit zunehmender Durchsetzung der neoliberalen
Imperative ins Rutschen gerät. Dennoch ist völlig unverständlich,
warum etwas, das nicht weniger wird, wenn man es teilt, nicht weiter gegeben
werden soll.
Die Aufnötigung geistiger Exklusions- und Monopolrechte gewinnt den Charakter
eines globalen Umerziehungsprogramms, das die jeweiligen Regierungen an ihrer
Bevölkerung exekutieren sollen. Die Regierungen werden in diese Rolle gepresst,
wenn sie ihre Produkte auf dem Weltmarkt verkaufen wollen. Teilweise haben Schwellenländer
auch ein eigenes Interesse entwickelt, ihre Entwicklungen zu monopolisieren
und gewinnbringend global zu vermarkten. Der Wechsel vom »Raubkopierer«
zum Verfechter »geistigen Eigentums« geschieht nicht zum ersten
Mal. So war etwa Deutschland der größte »Plagiator« der
frühen Industrialisierung, bis es England überholte. Nun soll die
heimische Industrie vor »intellektuellem Raub« geschützt werden.
Von Copyleft zu Commons
Auf der positiven Seite der Freien Software stehen mehrere Aspekte. Zunächst
einmal entspricht ihre auf Basis des Copyright/-left gegründete Philosophie
viel eher dem traditionellen Herangehen sowie Ansätzen fortschrittlicher
Initiativen in den Ländern des Südens als die Exklusionslogik der
proprietären Software. Auf den Aspekt der Gemeinschaftlichkeit beziehen
sich explizit bestimmte Linux-Distributionen wie zum Beispiel »Ubuntu«
(übersetzt aus Zulu/ Xhosa: »Ich bin, was ich bin, weil wir alle
sind, was wir sind«). Freie Software stellt ferner einen realen Wissenstransfer
vom Norden in den Süden dar, denn der Nutzungsanteil im Süden ist
wesentlich höher als der eigene Beitragsanteil durch Mitentwicklung. Da
Freie Software stets quelloffen ist und Software immer auch ein Produktionsmittel
darstellt, vergrößert diese Form des Nord-Süd-Transfers nicht
die Abhängigkeit vom Norden, wie das bei proprietärer Software der
Fall ist.
Diese Potenziale der Freien Software werden von einigen Südländern
erkannt und durch staatliche Maßnahmen explizit, wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaß gefördert. So haben Kuba, Vietnam, Venezuela, Peru, Brasilien,
Indien und andere Länder Programme zur Förderung und Einführung
Freier Software etwa im Bildungssystem beschlossen. Gleichzeitig sind alle Südländer
mit einer schwer aufzuknackenden Lock-in-Situation konfrontiert. »Lock-in«
bedeutet, dass ein Hersteller ein bestimmtes Marktsegment mit seinen Produkten
besetzt und zum Quasi-Standard macht. So hat das proprietäre Betriebssystem
Windows in allen Ländern als Arbeitsplatzsystem eine nach wie vor monopolartige
Stellung. Insbesondere über die proprietären Dateiformate und Systemschnittstellen
wird der Datenaustausch und die Interoperabilität künstlich erschwert.
Hinzu kommt die Gewohnheit der NutzerInnen, ein halbwegs bekanntes System einem
Wechsel vorzuziehen. Die durchaus tolerierte Verbreitung von »Raubkopien«
stärkt den Monopolcharakter.
Die Beendigung der Nutzung proprietärer Software ist eine bewusste Aufgabe.
Dort, wo diese Herausforderung mit sozialer Mobilisierung verbunden ist (etwa
in Venezuela, wo Basisgruppen für Freie Software werben), könnte sie
mittelfristig gelingen. Wo sie nur politisch-moralisch proklamiert und als staatlich
verordnete Maßnahme aufgedrückt wird, besteht die Gefahr der Nichtakzeptanz
in der Bevölkerung. Ein wichtiges Moment ist die Entwicklung einer eigenen
Perspektive selbstbestimmter Entwicklung der postkolonialen Emanzipation. Ein
Beispiel ist die Anpassung der Software an lokale sprachliche Verhältnisse.
Das ist mit Freier Software unbeschränkt und in Eigentätigkeit möglich,
während sich dies als kommerzielle Dienstleistung für Anbieter proprietärer
Software oft nicht »rechnet«.
Über die genannten Widersprüchlichkeiten und Möglichkeiten Freier
Software in den Ländern des Südens hinaus gibt es weitere Potenziale,
die bislang kaum beachtet wurden. Die Ideen der Freien Software sind in vielen
Bereichen von Kultur, Bildung, Wissenschaft, Design und Produktion aufgegriffen
und verallgemeinert worden. Eine weltweite Bewegung der Commons-basierten Peer-Produktion
(Peer: der/die Gleichgestellte) ist im Entstehen begriffen. Sie kann durch drei
Merkmale charakterisiert werden: Beiträge statt Tausch, freie Kooperation
statt Zwang und schließlich Commons (Gemeingüter) statt Privateigentum.
Christian Siefkes hat den Vorschlag der Peer-Ökonomie erarbeitet,der beschreibt,
wie die drei Prinzipien der Commons-basierten
Peer-Produktion für die Produktion physischer Güter verallgemeinert
werden können.
Jenseits des Marktes
Insbesondere die Behandlung der Ressourcen als Gemeingüter oder als Besitz
(das, was genutzt wird) statt als Eigentum (das, was verkauft werden kann) führt
zu einer Annäherung von zwei globalen Bewegungen, die aus sehr unterschiedlichen
Bezügen kommen. Zum einen sind dies die Bewegungen der Verteidigung des
traditionellen Erbes der Menschheit (»commons of the earth«), zum
anderen die Bewegungen der Peer-Produktion, die mit der Freien Software ihre
erste Ausdruckform fanden (»commons of the mind«). So hat das 9.
Weltsozialforum in Brasilien ein »Manifest
zur Wiedergewinnung der Gemeingüter« beschlossen, das die beiden
Aspekte zusammen bringt. Auch das deutsche Manifest »Gemeingüter
stärken. Jetzt!« geht in diese Richtung.
Freie Software bringt also nicht als solche Emanzipation, sondern sie verweist
auf die Möglichkeit, Lebensbedingungen jenseits von Markt, Geld und Staat
selbst herstellen zu können. Freie Software ist ein erster Signalgeber
für die Möglichkeit einer neuen Commons-basierten Produktionsweise.
Für die Länder des Südens könnte es also produktiv sein,
Freie Software nicht nur zu nutzen, sondern sich die Produktionsweise Freier
Software anzueignen und für eine eigene unabhängige Entwicklung zu
nutzen.
Stefan Meretz ist Ingenieur und Informatiker und bloggt auf keimform.de.
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3.0 Deutschland