Genozid im kolonialen Blick
Der Historiker Boris Barth hat sich eine schwierige Aufgabe gestellt: einen Überblick
über die Problematik des Völkermordes. Sein Buch Genozid. Völkermord
im 20. Jahrhundert enthält neben einer konzeptionellen Einführung kürzere
und längere Abrisse über paradigmatische Fälle, "eindeutige"
und solche "mit Genozidverdacht". Abschließend versucht er, im
Sinne des "demokratischen Friedens" Genozide für Demokratien auszuschließen
und in der Perspektive vorbeugender Intervention Frühwarnsignale zu identifizieren.
Auch aufgrund seiner breiten Literaturgrundlage sowie des Versuchs ausgreifender
empirischer Unterfütterung kann das Buch nützlich sein. Barth bezieht
freilich auch Stellung: vor allem zur Bestimmung von Ereignissen als "Völkermord"
oder nicht und zur Problematik der Intervention. Dabei verfällt er unversehens
einem kolonialen Blick.
Bei Barth kommt ein "Fall mit Genozidverdacht"
im kolonialen Kontext vor: Deutsch-Südwestafrika 1904-1908. Wie in allen
anderen Fällen weist er den Verdacht am Ende zurück, teils mit ebenso
erstaunlichen wie fragwürdigen Argumenten. So leugnet er zwar die Vernichtungsabsicht
des kommandierenden Generals von Trotha, verweist aber auf die Aufhebung des berüchtigten
"Schießbefehls" "bereits nach wenigen Monaten..., allerdings
war zu diesem Zeitpunkt ein großer Teil der Herero bereits tot". Die
"Vernichtung der Herero" (von Nama, Damara oder San ist keine Rede -
eine völlig unzulässige Auslassung) sei vor allem "nicht die Politik
der deutschen Regierung gewesen"; sie wird "auf den Befehl eines einzigen
Generals" reduziert. Barth übersieht, dass es keinen anderen General
in der Kolonie gab und dass dieser mit einer expliziten Order nach Südwestafrika
in Marsch gesetzt wurde. Dass es darüber eine ausgedehnte Korrespondenz einschließlich
einer teilweise öffentlich geführten, scharfen Debatte mit dem militärisch
entmachteten Gouverneur Leutwein gab, ignoriert er ebenso. All dies ist für
die Frage des Völkermordes entscheidend, denn hier geht es eben nicht um
den "Verlust einer hohen Zahl von Menschenleben", sondern laut UN-Konvention
um die Intention der Vernichtung einer Gruppe.
Ein genaueres Durchdenken
der Problematik hätte Barth auf eine problematische begriffliche Engführung
aufmerksam machen können: die bei ihm durchgängige Koppelung von "Völkermord"
an die Minderheitenproblematik. Herero waren in Südwestafrika zwar nicht
die Mehrheit, aber sicher keine Minderheit und gewiss zahlreicher als Deutsche.
Es könnte behauptet werden, dass die wenigen Völkermorde im Kolonialkontext
sich gerade dadurch auszeichnen, dass die Opfer keine Minderheit waren.
Die
Auseinandersetzung über den Zusammenhang des Völkermordes in "Deutsch-Südwestafrika"
zum Holocaust möchte Barth in eine vergleichende Betrachtung unterschiedlicher
Kolonialgräuel umbiegen. Dabei empfiehlt er, vor allem auf den "französische(n)
Krieg in Algerien seit 1830" und die "zahlreichen Massaker an Unbeteiligten
... bei der Pazifizierung eines so alptraumhaften Landes" zu blicken. Hier
werden jegliche begrifflichen Orientierungen, zumal die zentrale Frage der Intention,
fallengelassen. Dafür schleicht sich die Unklarheit ein, von wessen Alptraum
denn die Rede sein soll - anscheinend von dem der französischen Soldaten.
Dies ist zwar für die Problematik des Völkermordes irrelevant, verschiebt
aber die Diskussionsebene so, dass das Deutsche Reich, da "keine genozidale
Diktatur", zum Völkermord nicht fähig gewesen sei.
So bleibt
das Fazit, dass es in den Kolonien viel Schreckliches, aber eben keine Völkermorde
gegeben habe. Diese werden von Barth geradezu monokausal auf den Zivilisationsbruch
des Ersten Weltkrieges bezogen, während es doch methodologisch sinnvoller
sein könnte, mehrere Verursachungsprozesse zu problematisieren, zu denen
auch die Entgrenzung der Gewalt in den Kolonien und insbesondere der extreme Fall
Südwestafrika gehören müssten.
Reinhart Kößler
Boris
Barth: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte - Theorien - Kontroversen.
Beck, München 2006. 271 Seiten, 14,90 Euro.