Greenpeace Aktivist*innen protestieren auf dem Wasser gegen den Bau des Atomkraftwerks Angra 3 in Rio de Janeiro
Greenpeace-Aktivist*innen demonstrieren gegen den Bau des Atomkraftwerks Angra 3 in Rio de Janeiro

Atomkraft, nein danke

Der deutsch-brasilianische Atom­vertrag gehört gekündigt

Seit 1975 gibt es ein Atomabkommen zwischen Deutschland und Brasilien. Es soll der nuklearen und technologischen Stärkung Brasiliens und dem Aufschwung der deutschen Wirtschaft dienen. Effektiv hatte dieses Abkommen lediglich einen Reaktor in Brasilien zur Folge und existiert seitdem ausschließlich auf dem Papier. Energiepolitisch relevant ist es trotzdem.

von Luiz Ramalho

23.10.2024
Veröffentlicht im iz3w-Heft 405

Im September 1990 versiegelte der erste frei gewählte Präsident Brasiliens nach der Militärdiktatur, Fernando Collor de Melo, den dreihundert Meter tiefen Tunel do Cachimbo im amazonischen Bundesstaat Pará. Damit wurde der für unterirdische Atomwaffentests des Militärs vorgesehene Tunnel geschlossen, und praktisch auch das sogenannte nukleare Parallelprogramm (Programa Nuclear Paralelo) beendet: jenes geheime Programm, das von der Militärdiktatur seit 1979 neben dem deutsch-brasilianischen Atomabkommen betrieben wurde.

Das deutsch-brasilianische Atomabkommen wurde 1975 zwischen der sozial-demokratischen Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Helmut Schmidt und dem deutschstämmigen, brasilianischen Militärdiktator Ernesto Geisel geschlossen. Dies geschah in einer Zeit, zu der die brasilianische Militärregierung sich außenpolitisch von der Abhängigkeit und Einflussnahme der USA zu befreien versuchte. Der Atomvertrag führte zu politischen Zerwürfnissen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, galt gleichermaßen jedoch als das größte technologische Programm Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, da es den Bau von acht Atomkraftwerken durch KWU Siemens vorsah und teilweise die Weitergabe der Technologie der Urananreicherung miteinbezog. Finanziert wurde dies durch deutsche Banken und staatliche Bürgschaften der Bundesregierung. Da der geschlossene Uranstoffkreislauf im Rahmen des Programms nur bedingt machbar

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