EACOP: Mit Klima­klagen gegen die Fossil­industrie

Hörbeitrag vom 4. Juni 2024 im südnordfunk # 121

Audiobeitrag von Martina Backes

05.06.2024
Teil des Dossiers Klimakrise in der Pipeline

Bis zu 600 Vorhaben gibt es auf dem afrikanischen Kontinent, die darauf zielen, die dortigen Öl- und Gasreserven zu erschließen. Über die Bedeutung von Klimaklagen im Kampf gegen Vertreibung und Menschenrechtsverletzungen sprach der südnordfunk mit Lucien Limacher, dem Rechtsexperten von Natural Justice. Auch Dickens Kamugisha von AFIEGO in Uganda kommt zu Wort. Die Klage gegen die ostafrikanische Rohölpipeline EACOP vor dem ostafrikanischen Gerichtshof (EACJ) ist eine von vielen Klima- und Umweltklagen mit dem Ziel, der Fossilindustrie in Afrika Einhalt zu gebieten. Sie wurde 2020 eingereicht, also drei Jahre, nachdem die offiziellen Verträge für das fossile Megaprojekt in Uganda und Tansania unterschrieben waren.


Skript zum Beitrag

Erstausstrahlung südnordfunk 4. Juni 2024 | Radio Dreyeckland | rdl.de | Autorin: Martina Backes

Lucien Limacher: Zu den potenziellen Risiken gehören Ölverschmutzungen, die Auswirkungen des Klimawandels durch CO2-Emissionen, die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Rechte, der Zugang zu Nahrungsmitteln, Land und Wasserressourcen. Denn wenn die Pipeline gebaut wird, wird sie natürlich Auswirkungen auf die Gemeinden in verschiedenen Gebieten haben.

Sprecherin: Das sagt Lucien Limacher, der Leiter des Programms zur Verteidigung von Rechten und Rechtsstreitigkeiten bei der afrikanischen Organisation Natural Justice. Die Organisation ist eine von vier NGOs, die gegen den Bau einer Rohölpipeline in Uganda und Tansania klagen – vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof.

Lucien Limacher: Es gibt also potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden, die entlang der Pipeline oder in ihrem Einzugsgebiet leben.

Sprecherin: Baraka Lenga, ein tansanischer Umweltjournalist, erklärt in einem Podcast mit der African Climate Alliance:

Baraka Lenga: Dieses Projekt wird Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte haben. Im Rahmen des Baus der Pipeline werden Menschen von ihrem Land vertrieben, auf dem sie bisher für ihre Existenz Ackerbau betrieben haben. Das ist das Land, auf dem sie bisher gelebt haben. Und von 2018 bis 2022 wurden diese Menschen nicht für ihr Land entschädigt.

Sprecherin: Baraka Lenga hat vor zwei Jahren zusammen mit Amis de la Terre, den Naturfreunden aus Frankreich in den tansanischen Gemeinden recherchiert, die von dem Bau der Ostafrikanischen Rohölpipeline betroffen sind oder sein werden. Dort wird die Pipeline über 900 Kilometer verlaufen, bis in den Seehafen von Tanga. Die Studie »A Disaster in the Making« fast die Rechercheergebnisse zusammen.

Die waren, neben zahlreichen weiteren Studien, Anlass für eine Klage gegen den Energieriesen Total Energies in Frankreich. 2022 haben ugandische und französische Akteure das französische Energieunternehmen, das Anfang des Jahres sein 100 jähriges Bestehen feierte, wegen Verstoßes gegen das französische Gesetz über die »Sorgfaltspflicht« verklagt. Dieses Gesetz verpflichtet einen Konzern, seine Tochtergesellschaften und Subunternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden überall dort zu verhindern, wo das Unternehmen tätig ist.

Camille Grandperrin von der Rechtabteilung bei Amis de la Terre, den Naturfreunden in Frankreich, sieht in dem Gesetz zur Sorgfaltspflicht eine Chance, gegen Total Energies vorzugehen:

Camille Grandperrin: Konkret geht es um Prävention. Man muss einen Sorgfaltsplan aufstellen, der eine Risikokartierung, Bewertungsverfahren und Maßnahmen zur Minderung der Risiken umfasst, die durch die Aktivitäten des Unternehmens entstehen. Wenn sie dies nicht tun oder in Verzug geraten, können sie vor Gericht geladen werden, um diesen Plan aufzustellen und umzusetzen.

Sprecherin: Im Februar 2023 wies das Gericht die Klage aus verfahrenstechnischen Gründen ab. Doch die Kläger*innen planen weiterhin rechtliche Schritte gegen TotalEnergies. In Europa und den USA sind Klimaklagen ein stark wachsender und strategisch wichtiger Hebel, um gegen die Fossilindustrie vorzugehen. Nicht so auf dem afrikanischen Kontinent.

Lucien Limacher: Afrika ist der Kontinent, auf dem die wenigsten Rechtsstreitigkeiten gegen Regierungen oder Unternehmen angestrebt wurden. Dennoch gab es auch hier in den letzten acht oder neun Jahren eine deutliche Zunahme von Klima- und Umweltklagen.

»Auch in Afrika gibt es eine deutliche Zunahme von Klima- und Umweltklagen.«

Sprecherin: In 2017 waren es gerade einmal zwei, eine in Nigeria, eine in Südafrika. Laut einem Bericht der UNEP sind 2022 weltweit nahezu 2200 Klimaklagen verhandelt worden, knapp ein Fünftel der Prozesse wurden in einkommensschwachen Ländern im Globalen Süden geführt. *

Lucien Limacher: Insgesamt haben wir 4 Fälle in Nigeria, 2 Fälle im Senegal, 9 Fälle in Südafrika, einen Fall in Namibia, 2 Fälle in Botswana, 4 Fälle in Ostafrika, 2 Fälle in Kenia, 6 Fälle in Tansania, 2 Fälle in Uganda, 2 Fälle in Madagaskar, und natürlich, was nicht viele wissen, haben wir den Fall StopEACOP vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof, aber es gibt noch einen weiteren Fall, der von einer anderen Anwaltskanzlei geführt wird, die nun ebenfalls beschlossen hat, Total Energies vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof aus verschiedenen Gründen anzufechten - wir haben also tatsächlich zwei Fälle vor dem East African Court of Justice.

Sprecherin: Trotzdem ist der afrikanische Anteil an Klima- und Umweltklagen nur bei 2,5 Prozent, sagt Lucien Limacher. Diese Zahl müsse drastisch erhöht werden.

Mit Recht das Klima retten

Sprecherin: Eine Klage mit Beweisen sowie Zeugenaussagen zu führen, bedeutet eine enorme Kraftanstrengung, selbst für eine internationale , umso mehr für eine lokale Initiative mit weniger finanziellen Ressourcen. Das Strategic Litigation Centre in Tansania teile dem südnordfunk auf Anfrage mit, aktuell seine Kräfte zu bündeln und alle Energie in die inhaltliche Vorbereitung des Rechtsstreits gegen die Betreiber*innen der EACOP zu stecken, die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit müsse solange ruhen. AFIEGO, eine ugandische Organisation und Mitklägerin, erläutert in einem Webinar im April 2024:

Dickens Kamugisha: Im Fall der Ostafrikanischen Rohölpipeline haben wir etwa 50 Zeug*innen, die Dokumente unterschrieben haben, d.h. ihre Namen sind der Regierung bekannt, und es ist uns schwer gefallen, alle diese Zeug*innen zu schützen. Die größten Herausforderungen bleiben also mit dem Einreichen der Klage bestehen, denn die Regierung und die Unternehmen arbeiten hart daran, dass niemand redet. Sie tun viel, um sicherzustellen, dass sie uns zum Schweigen bringen können.

Sprecherin: Angesichts der 400 bis 600 anstehenden Fossilprojekte auf dem afrikanischen Kontinent, können Umwelt- und Menschenrechtsinitiativen sicher nicht alleine über den Prozessweg das Klima retten.

Lucien Limacher: Wir müssen also anders darüber nachdenken, wie wir bei Rechtsprozessen strategisch vorgehen können. Auf dem afrikanischen Kontinent entsteht da eine neue Denkweise: Es geht hier bei Klimaklagen nicht mehr nur um die Emissionen, sondern um viel umfassendere Risikofaktoren wie den Zugang zu Nahrungsmitteln und Wasser oder Land, denn das sind die Bereiche, die am heftigsten betroffen sein werden.

Sprecherin: Es brauche eine strategische Prozessführung, so der Rechtexperte. Vor allem Verfassungsklagen könnten hier Wirkung entfalten. Dabei unterstützt Natural Justice, eine in ganz Afrika tätige NGO mit einem Team von Pionieranwälten und Rechtsexpert*innen, die auf Menschenrechte und Umweltrecht spezialisiert sind.

Lucien Limacher: Wir unterstützen Gemeinden dabei, ihre Rechte zu verteidigen, ihre Rechte zu bestätigen und ihre Rechte zu profilieren. Und das kann auf verschiedene Weise geschehen, z.B. indem wir einen Umweltrechtsbeauftragten vermitteln, der in der Gemeinde arbeitet, oder durch Workshops, Schulungen, Broschüren oder wissenschaftliche Untersuchungen. Eine weitere Säule ist die Prozessführung. Wir versuchen, die Gemeinschaften zu unterstützen und ihnen, wenn nötig, bei rechtlichen Schritten zu helfen.

Sprecherin: Die Klagen gegen klimaschädliche Projekte sind, so zeigt ein Überblick, entsprechend breit aufgestellt:

Lucien Limacher: Wir haben Fälle, in denen das Verfahren zur Erlangung von Umweltrechten angefochten wird, in denen keine zivile Beteiligung vorgesehen ist, in denen nicht die erforderlichen Dokumente zur Verfügung gestellt werden, zu denen die Bürger*innen Stellung nehmen können, oder in denen der Zeitrahmen, der den Gemeinden oder Anwält*innen eingeräumt wurde, um zu handeln und zu diesen Dokumenten Stellung zu nehmen, nicht eingehalten wird.

Sprecherin: Schon die Überlegung, vor welchem Gerichtshof eine Klage eingereicht wird und Aussicht auf Erfolg hat, erfordert einiges Wissen. Denn die Gründe für die Klagen sind vielfältig:

Lucien Limacher: Wir haben Klageverfahren wegen Schäden, die durch den Klimawandel verursacht werden. Wir haben Fälle, in denen das Verfahren zur Erlangung von Umweltgenehmigungen angefochten wird, solche, in denen keine Beteiligung vorgesehen ist, in denen nicht die notwendigen Dokumente zur Verfügung gestellt werden, zu denen die Menschen Stellung nehmen können, in denen der Zeitrahmen nicht eingehalten wird, der den Gemeinden oder Anwälten eingeräumt wurde, um zu handeln und diese Dokumente zu kommentieren. Es geht um die Erteilung von Lizenzen für fossile Brennstoffe, es geht um die Entwicklung von Infrastrukturen, die entweder fossile Brennstoffe fördern, und natürlich um die Anfechtung der Kompensationen für die faktischen Auswirkungen.

Das ist nur ein Teil der langen Aufzählung verschiedener Bereiche, gegen die – mit Bezug auf das Klima – geklagt wird.

Lucien Limacher: Die meisten Rechtsstreitigkeiten drehen sich darum, dass kein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten wurde. Es geht dann um eine Art Verwaltungsverfahren, bei dem die Regierungen kein sinnvolles Beteiligungsverfahren durchführte, kein Zugang zu Informationen gewährt wurde, nicht genügend Zeit für eine Stellungnahme blieb - das sind typische Rechtsstreitigkeiten.

Sprecherin: Mit Klagen gegen Verwaltungsverfahren das Klima retten, hört sich nicht allzu spannend an - ist aber erfolgsversprechend.

Lucien Limacher: Im globalen Norden gibt es ein Missverständnis darüber, wie wir Klimaprozesse definieren. Afrika wird bei einer Erderwärmung von mehr als 2,5 Grad massiv unter den Folgen leiden. Wir müssen also anders darüber nachdenken, wie wir bei Rechtsstreitigkeiten strategisch vorgehen können. Auf dem afrikanischen Kontinent entsteht da eine neue Denkweise: Es geht bei hiesigen Klimaklagen nicht mehr nur um die Emissionen, sondern um viel umfassendere Risikofaktoren wie den Zugang zu Nahrungsmitteln und Wasser oder Land, denn das sind die Bereiche, die am heftigsten betroffen sein werden.

Sprecherin: Dem Rechtsexperten von Natural Justice, der über laufende Klimaklagen auf dem afrikanischen Kontinent einen guten Überblick hat, ist es wichtig nochmal zu betonen:

Lucien Limacher: Viele dieser administrativen Prozesse verletzten die wichtigsten Rechte der Kommunen, die kulturellen und ökologischen Rechte, das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wasser, das Recht auf eine Umwelt, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden nicht schadet - sie alle hängen mit der Tatsache zusammen, dass diese Rechte verletzt werden, weil die Regierungen sich nicht an ordnungsgemäße Verfahren gehalten haben.

Gemeinsam gegen die Fossil­industrie klagen

Sprecherin: Wer gegen ein Energieunternehmen oder eine Regierung klagen will, braucht Expertise und einen langen Atem. Daher schließen sich oft mehrere Kläger*innen zusammen. Im März 2023 reichten die in den USA ansässige NGO Inclusive Development International7 und zehn Menschenrechts- und Umweltorganisationen in Uganda und Tansania bei der US-Regierung eine Beschwerde ein. Die Klageschrift behauptet, der in New York ansässige Versicherungsriese Marsh, ein Mitglied der Marsh McLennan-Gruppe, habe gegen internationale Richtlinien für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken verstoßen, indem er als Versicherungsmakler für die umstrittene East African Crude Oil Pipeline (EACOP) fungierte.

Die zehn Personen, welche die Beschwerde bei der Nationalen Kontaktstelle der USA für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einreichten, bleiben aus Angst vor Repressalien anonym. Die Nationale Kontaktstelle ist ein Büro innerhalb des US-Außenministeriums, das mit der Bearbeitung von Vorwürfen gegen amerikanische Unternehmen beauftragt ist. In der Beschwerde heißt es: Marsh habe es versäumt, die menschenrechtlichen und ökologischen Folgen des Projektes zu prüfen, bevor es sich daran beteiligt hat.

Besonders wertvoll sind Klagen, wenn sie die über den Einzelfall hinaus eine Wirkung haben.

Besonders wertvoll sind Klagen dann, wenn sie gewonnen werden, und wenn sie die über den Einzelfall hinaus eine Wirkung haben und das konkrete Praxis anderer Akteure mit beeinflussen.

Vor ein paar Jahren konnte eine deutlich kleinere Kampagne als Stop EACOP namens deCOALonize Kenya gemeinsam mit der lokalen Initiative Save Lamu den Abbau der in Kenia liegenden Kohlevorkommen stoppen – erfolgreich war am Ende eine Klage gegen den geplanten Bau einer 1.050 Megawatt Kohlekraftwerks. Das ermutigt Klimaaktivist*innen in Ostafrika, die Zukunft in ihren Ländern mitgestalten zu können. Im Juni 2019 stoppte das Nationale Umwelttribunal (NET) in Kenia in einem bahnbrechenden Urteil den Bau des ersten geplanten kenianischen Kohlekraftwerks wegen der damit verbundenen Verstöße gegen internationale Abkommen.*

Die Klage gegen EACOP vor dem ostafrikanischen Gerichtshof wurde bereits 2020 eingereicht, drei Jahre, nachdem die offiziellen Verträge unterschrieben waren, und zwar von vier ostafrikanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter AFIEGO, Natural Justice Kenya und das tansanische Strategic Litigation Centre (SLC). Dickens Kamugisha von AFIEGO erläutert in einem Webinar der Organisation 350°.org, warum sie sich dazu entschieden haben, den Rechtsweg zu gehen:

Dickens Kamugisha: Im Jahr 2020 hatten wir bereits die meisten unserer Möglichkeiten ausgeschöpft und der Regierung mitgeteilt, dass das Projekt nicht durchführbar ist. Es sind über 100.000 Menschen betroffen, die Flüsse und Seen werden in Mitleidenschaft gezogen, und es gab keine klaren Pläne zur Schadensbegrenzung. Wir haben mit Wissenschaftler*innen aus den USA gearbeitet und die Emissionen der Pipeline berechnet, einschließlich derer aus dem Betrieb der Bohrtürme in Tilenga und Kingfisher. Nun hatten wir 2020 hier am Obersten Gerichtshof von Uganda bereits sechs Klagen gegen die sozialen und ökologischen Folgen des Projekts eingereicht. Dabei ging es auch um die Gebiete Tilenga und Kingfisher, in denen Rohöl gefördert werden soll. All diese Klagen wurden bis heute nicht einmal angehört. Das haben wir mit Kolleg*innen in Frankreich und Ostafrika gesprochen und wir hoffen, dass die Fälle außerhalb Uganda einen größere Chance haben.

Sprecherin: Nach einer ersten Abweisung hat die Berufungsabteilung des Ostafrikanischen Gerichtshofs Anfang des Jahres die Kläger*innen aufgefordert, bis zum 22. März schriftliche Stellungnahmen einzureichen, bis Ende April durften die Angeklagten darauf schriftlich reagieren, erst dann wird entschieden, ob die Klage angenommen und das Gericht für zuständig erklärt wird.

Die zivilen Kläger*innen sehen Rechtsgrundsätze von staatlicher Seite verletzt, unter anderem die im Vertrag der Ostafrikanischen Gemeinschaft verankerten Umwelt- und Menschenrechtsstandards zum Wohle heutiger und künftiger Generationen sowie die Einhaltung internationaler Verträge. Noch immer warten die vier Kläger*innen also, ob die Klage überhaupt angenommen wird.

Doch für beide Menschenrechtsverteidiger, Dickens Kamugisha von AFIEGO in Uganda und Lucien Limacher in Südafrika, ist der Weg der Klimaklage nicht das einziges Mittel in ihrem Kampf gegen die Folgen der Fossilindustrie:

Dickens Kamugisha: Wir wissen, dass eine Klage nur ein Aspekt unserer Kampagne ist, wir verfolgen viele andere, in der Öffentlichkeitsarbeit mit Medien, der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, sogar, um Kampagnen in den Heimatländern der Unternehmen zu führen. Wir haben Wissenschaftler*innen, die mit Beweisen zeigen, dass dieses Projekt unangemessen ist. Nur: Viele der Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, wertschätzen die wissenschaftlichen Fakten manchmal nicht, das bedeutet, dass man Leute braucht, die sehr erfahren sind und die diese Informationen gut analysieren können.

Sprecherin: Und Lucien Limacher meint:

Lucien Limacher: Es geht nicht allein um Sieg oder Niederlage vor dem Gericht. Wir begleiten unsere Klagen mit Advocacy Arbeit und Kampagnen zur Energiegerechtigkeit. Wir dürfen Rechtsstreitigkeiten nicht als ein Instrument sehen, bei dem es ausschließlich um Gewinnen oder Verlieren geht. Unabhängig vom Ausgang nimmt die Öffentlichkeit das Problem zur Kenntnis und begehrt auf.

Shownotes

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