Die Grenze soll es richten
In der Migrationspolitik wird Rechtsstaatlichkeit untergraben
Mit den verschärften Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Landesgrenzen bewegt sich die neue Bundesregierung abseits von EU- und Völkerrecht. Die Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit und die nachträgliche Legalisierung oder politische Legitimierung illegaler Praktiken hat in der Migrationspolitik jedoch seit Jahren System.
»Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet«, so steht es im Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus Union und SPD. Die Ampelregierung kündigte 2021 noch an, »die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden« zu wollen. Doch die Praktiken, Maßnahmen und die politische Rhetorik zeichnen ein anderes Bild der Realität. Kaum war die neue Bundesregierung Anfang Mai im Amt, wurden die Kontrollen an den deutschen Grenzen verschärft und die explizite Erlaubnis zu Pushbacks erteilt.
Der Zugang zum Recht auf Asyl wird sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland massiv eingeschränkt, Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit werden ausgehöhlt. Rechtlich umstrittene oder rechtswidrige Maßnahmen werden zunächst in der Praxis ausgetestet und mit entsprechender Rhetorik legitimiert. Eine rechtliche Kodifizierung oder zumindest offizielle politische Anordnung erfolgt oft erst danach. So war es bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und so stellt es sich auch bei den aktuell verschärften Binnengrenzkontrollen dar.
Inhaftierung und Pushbacks sind schon längst Teil der Realität
Zentral für diese Entwicklung weg von Rechtsstaatlichkeit ist die Aushandlung darüber, was als ‚reguläre‘ oder ‚irreguläre‘ Migration kategorisiert wird. Die Bekämpfung »irregulärer Migration« zum Ziel zu erklären, ist inzwischen breiter politischer Konsens über die Parteien hinweg. Der Begriff v