Blick auf den Eingang der Universität in Istanbul, vor bewölktem Himmel
Die Universität in Istanbul war ein zentraler Wirkungsort für vertriebene Wissenschaftler*innen | Foto: Ercüment Çelik

Jüdische und Anti-Nazi-Wissen­schaft­ler*innen im türkischen Exil

Eine zweite Heimat

Als die Nazis nach 1933 jüdische und oppositionelle Wissenschaftler*innen aus Deutschland vertrieben, bot die Türkei Zuflucht – und verband die Hilfe mit eigenen Reformzielen. Die exilierten Wissenschaftler*innen prägten türkische Universitäten und später den Wiederaufbau in Deutschland mit.

von Ercüment Çelik

16.10.2025
Veröffentlicht im iz3w-Heft 411

»Wird ein Türke Berlins Oberbürgermeister?« Auch wenn die Frage aktuell klingt, stammt sie aus dem Berliner Abendblatt Vorwärts vom 19. November 1946. Zu diesem Zeitpunkt kehrte der protestantische Sozialdemokrat Ernst Reuter nach einem zwölfjährigen Exil in der Türkei zurück, um sich am Wiederaufbau eines demokratischen Deutschlands zu beteiligen. Er wurde in SPD-Kreisen »unser Türke« genannt und 1948 zum Oberbürgermeister der Westsektoren Berlins gewählt.

Nachdem er von den Nationalsozialisten seines Amtes als Oberbürgermeister von Magdeburg und Reichstagsabgeordneter enthoben und zweimal in Konzentrationslagern inhaftiert und misshandelt worden war, fand er Zuflucht in der Türkei. Dort war er zunächst als Verkehrsexperte im Wirtschaftsministerium und anschließend als Professor für Stadtplanung an der Fakultät für Politikwissenschaften der heutigen Universität Ankara tätig. Wie Reuter übernahmen viele andere »Türken« – nach ihrer Vertreibung aus Deutschland und durchschnittlich 15 Jahren im türkischen Exil – Rektorenämter an postnazistischen Universitäten. Zu ihnen gehörten beispielsweise Max Pfannenstiel (Universität Freiburg), Georg Rohde und Ernst E. Hirsch (Freie Universität Berlin) sowie Fritz Neumark (Universität Frankfurt).

Die nationalsozialistische Machtergreifung markierte einen tiefen Einschnitt in der Geschichte der deutschen Wissenschaft. Mit dem »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« vom 7. April 1933 wurden jüdische sowie po

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