Kritik deutscher Abschreckungspolitik durch Geflüchtenlager zur Verwaltung von "Unerwünschter Migration". Geflüchtete Menschen in einem Auffanglager strecken ihre Hände durch einen Bauzaun.
Geflüchtete in einem österreichischen Lager an der Grenze zu Slowenien | Foto: Michael Gubi | Lizenz: CC BY-NC 2.0

Die Verwaltung der Unerwünschten

Deutsche Lager­politik von 2015 bis heute

Die Unterbringung Geflüchteter in Sammellagern ist keine Zwangsläufigkeit. Sie ist das Ergebnis einer gezielten Abschreckungspolitik, die seit den 1980ern praktiziert wird. Als Verwaltungselement ungewünschter Migration spielen Geflüchtetenlager eine zentrale Rolle.

von Melina Loser

10.06.2025
Veröffentlicht im iz3w-Heft 409
Teil des Dossiers Festung Deutschland

Zu den ausgefeilten Abschottungsmaßnahmen gegen Migration zählen nicht nur Migrationsabkommen, Visa-Zwang, KI-überwachte Grenzen und Frontex, sondern auch die deutschen Geflüchtetenlager. Bereits 1982 wurde die Lagerunterbringung als Reaktion auf die als »Asylantenflut« verunglimpften Geflüchteten aus nicht-europäischen Ländern mitsamt Sachleistungsversorgung, Arbeitsverbot und Residenzpflicht bundesweit eingeführt. Mit dem »Asylkompromiss« fand 1993 die rassistische Lagerpolitik ihren vorläufigen Höhepunkt. Nach einigen ‚ruhigen‘ Jahren wurde sie im »Sommer der Migration« 2015 wieder aufgegriffen und weiter verschärft.

Auf die drastisch gestiegenen Zahlen Geflüchteter reagierte die Politik 2015 wie 1993 repressiv. In Heidelberg wurde ein Massenlager, das deutschlandweit erste »Ankunftszentrum« (AZ) mit einer Kapazität für bis zu 4000 Personen eröffnet. Neu war, dass die einzelnen Verfahrensschritte der Registrierung, Identitätsüberprüfung, des Gesundheitschecks, der Asylantragsstellung, Anhörung und Entscheidung fortan zentralisiert auf einem Gelände stattfanden. Diejenigen mit »guter Bleibeperspektive« sollten möglichst schnell auf die kommunalen Unterkünfte verteilt werden, die anderen bis zu ihrer Abschiebung in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) bleiben, um permanent für die Behörden zur Verfügung zu stehen.

Die Lager­pflicht ist für eine funk­tionierende Flüchtlings­aufnahme überflüssig

Das Konzept des AZ Heidelberg wurde mittlerweile bundesweit kopiert und seit einigen Jahren, erweitert um Lagerschule, Verwaltungsgericht und Abschiebetrakt, in den überwiegend bayerischen »Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren« (AnkER) weiter verschärft. Dass Asylbewerber*innen von Ankunft bis Abschiebung in einem AnkER-Zentrum von der Außenwelt isoliert festgehalten werden können, sollte unter der Großen Koalition (2018-2021) bundesweit zum Modell werden. Die Ampel-Regierung hat dies zwar nicht fortgesetzt (aber auch nicht beendet), dafür jedoch der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt, das (halb-)geschlossene Lager an den EU-Außengrenzen vorsieht. Die neuen vollüberwachten Hightech-Elendslager auf den griechischen Inseln Kos und Samos geben einen Vorgeschmack auf das, was ab 2026 kommen soll: wie Straftäter*innen werden Geflüchtete auf europäischem Boden eingesperrt, gelten aber juristisch als nicht eingereist. Die Lager werden so zu Zonen des Ausnahmezustands, in denen die Unerwünschten zu reinen Verwaltungsobjekten degradiert werden.

Aber um was geht es bei dieser Entwicklung? Wieso werden Geflüchtete über Wochen und Monate hinweg in gefängnisähnliche Lager gesperrt? Eine ganz basale Funktion der Lagerunterbringung ist Abschreckung. Bis 1982 konnten sich die meisten Geflüchteten in eigenem Wohnraum noch selbst versorgen und auch von den ukrainischen Geflüchteten, für die keine Lagerpflicht und kein Arbeitsverbot gelten, lebten 2024 laut Zahlen des BAMF knapp 80 Prozent in privatem Wohnraum. Die Lagerpflicht ist also für eine funktionierende Flüchtlingsaufnahme völlig überflüssig – es handelt sich um reine Schikane, für die der Staat jedes Jahr viel Geld ausgibt.

Abschreckung um jeden Preis

Auch das Arbeitsverbot ist aus ökonomischer Sicht unsinnig. Regelmäßig sprechen sich sogar die konservativen Handwerks- und Arbeitgeberverbände dagegen aus. Die ersten sechs Monate, die Geflüchtete in einer EAE leben, dürfen sie nicht arbeiten – nichts tun dürfen sie aber auch nicht. Deswegen sind verpflichtende »Arbeitsgelegenheiten« zur »Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung« (§5 AsylbLG) für 80ct/Stunde vom Arbeitsverbot ausgenommen. Wer sie ablehnt, dem drohen Leistungskürzungen und Sanktionen. Die Behauptung, die Arbeitsgelegenheiten dienten der »niedrigschwellige(n) Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt« (Deutscher Bundestag, 2016), ist purer Zynismus. Letztes Jahr sorgte der Deutsche Landkreistag für Schlagzeilen, als er forderte, die Arbeitspflicht auch auf private Unternehmen auszuweiten.

Eine weitere Funktion der neuen zentralisierten Lager ist die Asylverfahrensbeschleunigung qua Verfahrensbündelung. Das offizielle Ziel für Schnellverfahren in den neuen AZ lag 2015 bei 24-48 Stunden. Dass hierbei eine sorgfältige Vorbereitung auf die Anhörung und eine Prüfung des Antrags nicht stattfinden können, ist offensichtlich – und führt nicht zufällig zu höheren Ablehnungsquoten. Aufgrund der chronischen Überlastung des BAMF und der Gerichte ist die tatsächliche Bearbeitungsdauer allerdings meistens viel länger, weswegen das Ziel, die abgelehnten Asylbewerber*innen bis zu ihrer Abschiebung im Lager festzuhalten, in vielen Fällen scheitert. Deswegen wurde seit 2015 die maximale Aufenthaltsdauer für EAE sukzessive von 3 auf 18 Monate erhöht und es wurden immer mehr Personengruppen bestimmt, die sogar unbegrenzt in einer EAE untergebracht werden können: Geflüchtete, die aus sogenannten »sicheren Herkunftsländern«* kommen, die ihre »Identität getäuscht« haben, vollziehbar ausreisepflichtig sind oder ihren »Mitwirkungspflichten« nicht nachgekommen sind (§47 AsylG).

Grundrechte bitte am Eingang abgeben

Über Monate und Jahre hinweg mit unbekannten Menschen auf engstem Raum, ohne Privatsphäre und mit unsicherer Bleibeperspektive leben zu müssen, zermürbt und macht krank. Die permanente Angst vor Abschiebung, der triste Lageralltag und das erzwungene Nichtstun begünstigen Depressionen und aggressives Verhalten. Konflikte können sich an Kleinigkeiten entzünden. Lager sind potentiell rechtsfreie Räume, hinter deren Zäunen physische, psychische und sexuelle Gewalt ungesehen stattfinden kann. Ihr Wesen zeigt sich in ihrer Erscheinung: Die Architektur erinnert an ein Gefängnis, die hohen Stacheldrahtzäune trennen die Deutschen von den ‚gefährlichen Messerstechern‘ und Einlass- sowie Taschenkontrollen durch Sicherheitspersonal demonstrieren bei jedem Betreten die deutsche ‚Willkommenskultur‘.

Nicht zuletzt sollen Lager Abschiebungen erleichtern. 2024 wurde beschlossen, dass Personen und deren Besitz in EAE zum Zweck der Identitätsfeststellung durchsucht werden dürfen (§15 AsylG) und seit 2019 erlaubt ein juristischer Kniff das »Betreten« (nicht »Durchsuchen«!) der in Baden-Württemberg ohnehin nicht abschließbaren Zimmer auch ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich um Abschiebungen handelt. Seit letztem Jahr sogar das »Betreten« der Räume Dritter (§58 AufenthG). Abschiebungen müssen nicht mehr angekündigt werden und können nachts leichter durchgeführt werden.

Lager sind potentiell rechts­freie Räume

Auf die Nichtabschiebbaren wird gleichzeitig der Druck stetig erhöht. Wer sich der »freiwilligen Rückkehr und Reintegration« verweigert, der bekommt deutsche »Haltung und Härte« (Nancy Faeser) zu spüren: Seit 2015 sind Kürzungen der Sachleistungen bis zum »physischen Existenzminimum« möglich. 2024 wurde die komplette Streichung aller Leistungen für all jene verabschiedet, deren Asylantrag aufgrund der Dublin-Regelungen abgelehnt und denen die Abschiebung bereits angedroht wurde. Auf Grundlage dessen wurden Anfang des Jahres zwei »Dublin-Zentren« für Geflüchtete errichtet, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Land durchgeführt werden müssen. Zwei Wochen lang erhalten sie noch minimalste Leistungen, danach – wenn sie weder ausgereist sind, noch abgeschoben wurden – haben sie keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf.

Der Versuch, Geflüchtete mithilfe einer abschreckenden Lagerpolitik davon abzuhalten nach Deutschland zu kommen, ist gescheitert. Ebenso gelingt es nicht, die Verfahren maßgeblich zu beschleunigen oder in so »großem Stil« (Olaf Scholz) abzuschieben, wie man gerne möchte. Zur Gefahr für die innere Sicherheit hochstilisiert, scheint mittlerweile jedes Mittel gegen Geflüchtete recht. 2015 gefielen sich die Deutschen noch für einen kurzen Moment als moralisch vorbildliche Helfer*innen, um zehn Jahre später in Anbetracht der Aufnahme von 138 Afghan*innen in völlige Hysterie zu geraten. Kleiderspenden waren gestern, heute ist das Boot voll.

Melina Loser hat ein autonomes Seminar an der Universität Freiburg zur »Logik der Lager« gegeben und engagiert sich bei Aktion Bleiberecht.

Dieser Artikel ist erschienen im iz3w-Heft Nr. 409 Heft bestellen
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