»Reproduktive Gesundheit hat eine Geschichte«
Interview mit der italienischen Historikerin Alessandra Gissi
Das Recht auf Abtreibung ist vielerorts umkämpft – so auch in Italien. Alessandra Gissi erzählt in »L’aborto. Una storia« (2023) die Geschichte der Abtreibung im modernen Italien. Unsere Mitarbeiterin Greta Baessato hat mit ihr gesprochen.
iz3w: Abtreibung wird in Italien über das Gesetz 194 geregelt. Was ist seine Geschichte?
Alessandra Gissi: Zuerst vorneweg: Der italienische Fall hat seine Besonderheiten, ist aber auch beispielhaft. Oft betrachten wir die Themen Abtreibung und reproduktive Gesundheit, als seien sie ahistorisch – mit unveränderlichen Werten und moralischen Grundsätzen. Doch sie haben eine Geschichte; und die ist politisch. Dabei gibt es entscheidende Wendepunkte. Einer war die Französische Revolution 1789. Mit ihr beginnt man, den Sitz der Souveränität in der Volksnation zu verorten. Und die Souveränität des Staates muss reproduziert werden, das heißt: die Volksnation in Form der Bürger*innen, sie müssen reproduziert werden.
So wird die Reproduktion zur staatlichen Angelegenheit. In den 1880er-Jahren ist auch ein Wendepunkt in der katholischen Kirche zu beobachten: Ihre Positionen entsprachen zuvor keineswegs einer eindeutigen Verurteilung der Abtreibungspraktiken. Doch in den 1880er-Jahren wurden diese Positionen immer schärfer, vor allem im Wettkampf mit der Medizin, die zu dieser Zeit den Status einer Wissenschaft erlangt.
»Gesundheit wird zu einer Ware«
Zeitgleich mit dem Imperialismus ab den 1870er-Jahren beginnt der Staat, die Fortpflanzung im Rahmen einer Dialektik von Überlegenheit und Eroberung zu betrachten. Die Reproduktion muss ab jetzt einem ‚rassenreinen‘ Nationalstaat dienen. Das geschieht in Italien, aber auch in vielen anderen Ländern des sogenannten Westens.
Die Lage ändert sich noch einmal mit dem Faschismus im 20. Jahrhundert ab der Machtübernahme von Mussolini in Italien 1922. Der Faschismus ist von der Fortpflanzungspolitik wie besessen. Es folgte eine immer strengere Regulierung der Abtreibungspraktiken, die im neuen Strafgesetzbuch von 1930 festgeschrieben werden. Titel X, das zehnte Kapitel dieses Strafgesetzbuchs, befasst sich mit der »Gesundheit der Blutlinie«. Dieser Gesetzestext fügt sich in einen Diskurs der Rassifizierung ein, insbesondere nach dem kolonialen Abessinienkrieg 1935. Titel X widmet sich der Fortpflanzung – und untersagt alles, was die Selbstbestimmung betrifft: Werbung für Verhütungsmittel, Instrumente der Familienplanung und Abtreibungspraktiken in allen Formen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1946 wechselt Italien seine Staatsform von der Monarchie zur Republik – nach mehr als zwanzig Jahren Diktatur.
Was ändert sich 1946?
Das Strafgesetzbuch blieb unverändert. Und Titel X wurde erst 1978 durch das Gesetz 194 aufgehoben, das bis heute in Kraft ist. Erst das Jahrzehnt, in dem das Gesetz 194 entstanden ist, war durch eine sehr intensive Debatte gekennzeichnet. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Jahr 1973 in der Rechtssache Roe v. Wade eröffnete die Reformentwicklungen der 1970er-Jahre und löste eine Art Dominoeffekt aus.
Heute sind wir an einem anderen Punkt. Mit dem jüngsten Ende von Roe v. Wade, das im Jahr 2022 durch das Urteil Dobbs v. Jackson wieder gekippt wurde, hat sich gezeigt: Rückschritt ist möglich. Wir neigen dazu, davon auszugehen, dass die Möglichkeit eines sicheren Schwangerschaftsabbruches für Frauen auf der ganzen Welt selbstverständlich sei; das ist aber nicht der Fall. In Südamerika hat bisher nur Argentinien im Jahr 2020 ein Gesetz verabschiedet, das den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche erlaubt. In den meisten anderen südamerikanischen Ländern kann eine Frau nur abtreiben, wenn ärztlich nachgewiesen ist, dass ihr Leben oder das des Fötus in Gefahr ist. In vielen
mittelamerikanischen Ländern wie Honduras, Nicaragua, El Salvador und Haiti ist der Schwangerschaftsabbruch vollständig verboten.
In Ihrem Buch beschreiben Sie das italienische Gesetz 194 als einen »ungelösten Knoten«, als Gesetz mit vielen Grenzen. Das gilt vor allem für die »Verweigerung aus Gewissensgründen«. Was ist das?
Der Titel des Gesetzes lautet »Normen für den sozialen Schutz der Mutterschaft und den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch«. Darin ist enthalten, dass es freiwilligen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert – aber in erster Linie die Mutterschaft schützen soll.
Der Gesetzestext ist ein komplexer Kompromiss zwischen den katholisch geprägten Christdemokraten (Democrazia Christiana, DC) und der Kommunistischen Partei (Partito Comunista Italiano, PCI), die damals schwächelte. Er stellt das Thema Gesundheit in den Mittelpunkt – nicht das Prinzip der Selbstbestimmung. Beide Parteien waren sich einig darüber, dass illegale Schwangerschaftsabbrüche meistens unter gefährlichen, gesundheitsschädigenden Bedingungen stattfinden. Auf das Recht auf Selbstbestimmung konnten sie sich jedoch nicht einigen. Deshalb kommt der Begriff im Gesetz nicht einmal vor.
Das Gesetz legt fest, dass der Staat das Recht auf bewusste und verantwortungsvolle Fortpflanzung garantiert, den gesellschaftlichen Wert der Mutterschaft anerkennt und die physische sowie psychische Gesundheit von Frauen, die eine Schwangerschaft nicht austragen wollen oder können, gewährleistet.
Was bringt die »Verweigerung aus Gewissensgründen« mit sich?
Die Frage des individuellen Einspruchs aus Gewissensgründen ist in vielen Ländern vorgesehen. Das Gesetz 194 sieht jedoch keinen Einspruch von Einrichtungen vor. Ein*e Direktor*in eines Krankenhauses darf nicht die Verweigerung für die gesamte Einrichtung aussprechen. Das Gesetz sieht auch Verlegungen in Fällen vor, bei denen 99 Prozent der Gynäkolog*innen Gewissensverweigerer*innen sind. Doch in der Praxis findet eine solche Verlegung nicht statt. Die politisch-administrative Struktur um das Gesetz 194 hat sich im Laufe der Jahre verändert, da das italienische Gesundheitswesen sich immer mehr regionalisiert. Es gibt Regionen wie Molise, in denen es fast hundert Prozent Verweigerer*innen gibt. In einigen Gebieten sind Frauen gezwungen, kilometerweit zu fahren, bevor sie eine Einrichtung erreichen, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. So wird das Gesetz von innen ausgehöhlt. Außerdem sind Daten über die tatsächliche Gewissensverweigerung nur sehr schwer zu erhalten. Das Gesundheitsministerium gibt sie nur in gebündelter Form heraus, sodass es schwierig ist, herauszufinden, welche Strukturen tatsächlich die höchste Ablehnungsquote haben.
Die erste sogenannte Abtreibungspille RU-486 wurde in Italien erst 2009 auf den Markt gebracht. Zum Vergleich: In Frankreich gab es sie schon seit 1988, in England seit 1990.
Man muss das Gesetz 194 im Kontext des Nationalen Gesundheitsdienstes und dessen zunehmender Privatisierung betrachten. Es kann nämlich nur in öffentlichen Einrichtungen angewendet werden. Wenn diese an Effizienz und Mitteln verlieren, kann das Gesetz nicht angewendet werden. Mit der Privatisierung verschwindet die Garantie der Gesundheit als verfassungsmäßiges Recht und Gesundheit wird zu einer Ware.
Welche Rolle spielt die katholische Kirche?
Viele stellen sich uns Italiener*innen als Geiseln der katholischen Kirche vor, doch es ist komplexer. Die Kirche hatte nicht schon immer so eine klare Haltung zum Thema Abtreibung. Diese entwickelte sie erst Ende des 19. Jahrhunderts, in Konkurrenz mit der Medizin, aber auch dem Staat. 1929 näherte sie sich mit den Lateranverträgen dem faschistischen Regime an, und 1930, zeitgleich mit dem Strafgesetzbuch, veröffentlichte Papst Pius XI die Enzyklika Casti Connubii, die der Ehe gewidmet ist, deren Hauptzweck die Fortpflanzung sein müsse.
Papst Johannes Paul II, der 1978 gewählt wurde, konstruierte einen Diskurs, in dem die Stigmatisierung von Abtreibung als immer schon gegeben dargestellt wird. Auch Papst Franziskus äußerte sich immer sehr deutlich gegen Abtreibung – und bezeichnete Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als »Killer«.
Nach Verabschiedung des Gesetzes 194 entstand in Italien eine katholische Bewegung, die sich gegen das Gesetz 194 wandte – die sogenannte »Bewegung für das Leben«. Das ist die italienische Version dessen, was wir heute ‚No Choice‘ oder ‚Pro Life‘ nennen. Ihr Name ist ein diskursiver Kunstgriff: Wenn sie für das Leben sind, sind die anderen für den Tod. Die Entstehung dieser ‚Pro-Life‘-Bewegungen in den 1970er-Jahren ist ein europäisches Phänomen und der heutige Erfolg der Rechten ist damit eng verknüpft. Währenddessen ist das Netz der öffentlichen Beratungsstellen, das 1975 eingerichtet wurde, zunehmend unterfinanziert und überlastet. Viele von ihnen müssen schließen. Gleichzeitig werden Beratungsstellen der ‚Pro-Life‘-Vereinigungen in öffentlichen Einrichtungen finanziert, insbesondere von der jetzigen rechtsextremen Regierung.
Die englische Ausgabe von »L’aborto. Una Storia« von Alessandra Gissi und Paola Stelliferi wird vorausichtlich 2026 unter dem Titel »History of Abortion in Italy: From Mussolini to the Present« bei Routledge erscheinen.