Unterm Radar im Januar
Kurznachrichten global
30 Jahre rassistischer Brandanschlag Lübeck
»Die Asche brennt noch auf unserer Brust« heißt die Rede, die Karzan Chindari am 18. Januar 2026 hielt, in Gedenken an den Brandanschlag vor 30 Jahren. Familien, Überlebende und Lübecker*innen versammeln sich an diesem Tag, um an das Versagen des deutschen Staats zu erinnern und Solidarität zu zeigen.
In der Lübecker Hafenstraße bricht im Januar 1996 mitten in der Nacht ein Feuer aus. Das betroffene Haus: eine Flüchtlingsunterkunft. Zehn Bewohner*innen sterben noch in der Nacht, die meisten davon Kinder. Weitere 38 werden verletzt. Noch in derselben Nacht werden drei Neonazis in der Nähe des Tatorts festgenommen. Trotz ausreichender Hinweise auf ihre Täterschaft sind die drei am nächsten Tag wieder frei. Der damals zuständige Oberstaatsanwalt Heinrich Wille behauptete, die Rechtsextremen seien zu einer solchen Tat nicht imstande gewesen.
Juristisch ermittelt wird hingegen lange gegen einen Bewohner der Unterkunft, der den Brandanschlag überlebt hat. Ein Streit im Haus soll eskaliert sein und den Brand verursacht haben. Obwohl sich bei späteren Untersuchungen der Brandspuren diese Version als falsch herausstellt, bleibt der Verdacht lange bestehen – und prägt die öffentliche Wahrnehmung. Trotz der Ausmaße der Gewalt, bleibt vor allem eines vom 18. Januar: Schweigen. Denn auch nach drei Jahrzehnten gibt es keine gründliche Aufklärung des Anschlags, geschweige denn eine Verurteilung. Diese fehlende Auseinandersetzung erschwert, dass der Brandmord seinen Platz in der kollektiven Erinnerung annehmen kann. Er reiht sich in die Brandanschläge der 1990er gegen Migrant*innen ein: Rostock-Lichtenhagen, Solingen, Mölln, Hoyerswerda - ist aber trotz seiner Tödlichkeit kaum sichtbar. Der Lübecker Brandanschlag ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Deutschland kontinuierlich auf dem rechten Auge blind bleibt und welche Folgen institutioneller Rassismus hat.
Organisationen wie die Initiative Hafenstraße ‘96 kämpfen gemeinsam mit den Überlebenden unermüdlich weiter für Sichtbarkeit und Gerechtigkeit. Für sie ist klar, weshalb der Anschlag geschah und von wem er begangen wurde. Sie fordern Bildungsarbeit und eine Politik, die nicht wegschaut. Eine Sprecherin der Initiative sagt der jungen Welt gegenüber: »Es ist der Rassismus, der getötet hat und immer noch tötet«.*
In Gedenken an die Opfer Françoise Makodila Landu, Christine Makodila, Miya Makodila, Christelle Makodila Nsimba, Legrand Makodila Mbongo, Jean-Daniel Makodila Nkosi, Rabia El Omari, Sylvio Amoussou, Monica Maiamba Bunga und Ndebho Mpanu-Mpan.
Uganda: Museveni zementiert sein Machtmonopol
Sieben Amtsperioden hat er hinter sich, aber eine geht noch. Mit 81 Jahren ist er bereits seit vier Jahrzehnten an der Macht - dank Gesetzesänderungen, die solch eine lange, zunehmend autoritärere Führung überhaupt erst ermöglichen: Ugandas Präsident Yoweri Museveni hat letzte Woche die Präsidentschaftswahlen gewonnen, laut offiziellen Zahlen* mit knapp 72 Prozent der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von rund 50 Prozent. Der Oppositionskandidat Bobi Wine, sein Hauptkontrahent, erhielt rund 25 Prozent der Stimmen. Die Wahlen verliefen allerdings weder frei noch fair. Im Vorfeld wurden die Opposition, zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist*innen, Aktivist*innen und weitere kritische Stimmen massiv drangsaliert, eingeschüchtert und mit Repressionen belegt. Bei Zusammenkünften der Oppositionspartei National Unity Platform (NUP) wurden beispielsweise Teilnehmer*innen misshandelt, willkürlich verhaftet und mit Tränengas und Pfefferspray beschossen, um die Versammlungen aufzulösen. Einige Menschen sollen unter anderem an den Folgen dieser Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte gestorben sein. Tigere Chagutah, Regionaldirektorin bei Amnesty International für Ost- und Südafrika, prangert diese Fehlverhalten an und fordert von den ugandischen Behörden, die Vorfälle umfangreich und unabhängig aufzuklären: »Niemand sollte für das bloße Ausüben/Wahrnehmen seiner Rechte zur Versammlungsfreiheit sterben müssen«*.
Bobi Wine, sein Hauptkontrahent, erhielt rund 25 Prozent der Stimmen.
Im Zuge der Wahlen ist außerdem das Internet abgeschaltet, was den Zugang zu* fast unmöglich macht. Bobi Wine musste indes aus Uganda fliehen, nachdem Sicherheitskräfte bei einer versuchten Festnahme sein Haus gestürmt und seine Angehörigen unter Hausarrest gestellt hatten. Aus dem Exil meldete er sich über Social Media zu Wort * und betonte, dass die Ergebnisse gefälscht seien und diese daher abzulehnen seien. Auch unabhängige Wahlbeobachter*innen von der UN und der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte* kritisieren den Ablauf der Wahlen und die autoritäre Gangart des zunehmend ewigen Präsidenten Musevenis.
Griechenland: Historischer Sieg für die Seenotrettung
Zweitausendachthundertsiebenundneunzig Tage. Mehr als sieben Jahre voller Verzweiflung, Unsicherheit und Sorgen sind für die am 15. Januar 2026 in Lesbos freigesprochenen Seenotrettungsaktivist*innen nun Geschichte. Unter den 24 Angeklagten im sogenannten »Mardini-Prozess« sind unter anderem die Syrerin Sarah Mardini, die 2015 selbst über das Mittelmeer bis nach Deutschland flüchtete, und Séan Binder, irisch-deutscher Rettungstaucher. Diese waren im Jahr 2018 in Lesbos von den griechischen Behörden angeklagt und verhaftet worden. Ihnen wurde Geldwäsche unterstellt, und sie hätten zudem Schleusergruppen unterstützt und sich in einer kriminellen Organisation betätigt.
Ihr tatsächliches »Vergehen«? Sich als Ehrenamtliche bei der Such- und Rettungsorganisation Emergency Response Center International (ERCI) zu engagieren, Geflüchteten trockene Kleidung, Lebensmittel und Erste Hilfe zukommen lassen. Im Zeitgeist einer abgeschotteten Festung Europa, mit Frontex als Festungskontrollorgan mit robustem Mandat für Pushbacks, wird zivile Seenotrettung zunehmend kriminalisiert, wie auch die Schleuserprozesse auf Kreta kürzlich (Link Edi) illustrieren. Diese Angeklagten hätten nie vor einem Gericht landen dürfen. Für die EU als institutionelle Friedensnobelpreisträgerin von 2012 ist das immens beschämend. Umso wichtiger sind nun diese Freisprüche, die deutlich machen, was für NGOs, Geflüchtete und Seenotrettung schon immer unumstritten war: Zivile Seenotrettung ist keineswegs kriminell oder illegal. Sondern eine universelle Pflicht, die der Achtung und Wahrung aller Menschen und ihrer Rechte gebührt. Myriam Patrou von Amnesty International Griechenland sagte treffend nach dem Freispruch, dass im Berufungsgericht von Lesbos die Solidarität gesiegt hat.