Deckblatt und Foto aus der Zeitschrift Kolonie und Heimat - schwarzweiß Scans mit kolonialrassistischen Motiven
links: Dem Kaiser wird ein Hoch gebracht | rechts: Das freut den Kaiser. Aus: Kolonie und Heimat 43/1913 | Scans: J. Zeller

In »erheblichem Maße Vorschub geleistet«

Zur Rolle Wilhelm II. in der deutschen Kolonialpolitik

Das Haus Hohenzollern hat nicht zuletzt mit den Kaisern Wilhelm I. und II. die deutsche Geschichte geprägt. Kürzlich forderte die Familie Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland für die 1945 erfolgten Enteignungen des brandenburgisch-preußischen Familienzweigs. Aus einer kolonialhistorischen Perspektive betrachtet ist diese Forderung erstaunlich.

von Joachim Zeller

30.05.2023
Veröffentlicht im iz3w-Heft 396

Im Juni 1912 titelte die Deutsche Kolonialpost: »Die Kaiserfarmen in Südwestafrika«. Der Autor des Artikels, Paul Rohrbach, hatte zuvor das Amt des Ansiedlungskommissars in der Kolonie inne. Rohrbach, der »liberale Imperialist« und Dozent für Kolonialwirtschaft an der Berliner Handelshochschule, berichtet, dass Kaiser Wilhelm II. zwei im »Namaland« gelegene Farmen gekauft habe. Der Preis für die zusammen 25.000 Hektar großen Farmen mit den Namen Kosis und Dickdorn betrug 96.000 Reichsmark. Das Land soll zuvor im Besitz des bekannten Nama-Chief Hendrik Witbooi gewesen sein. Mit dem Kauf sei Wilhelm II. in die »Reihe der Kolonialpioniere« eingetreten, wie die Deutschen Kolonialzeitung meldete.

Der Kaiser und die Kolonien

Diese Randnotiz wirft ein besonderes Licht auf zwei aktuelle Debatten: einerseits auf die Diskussionen um Restitution, also die Rückgabe von in der Kolonialzeit gewaltsam geraubten Gütern. Andererseits auf die Auseinandersetzungen um die Rolle der Hohenzollern in der deutschen Geschichte, vor allem im Nationalsozialismus. Anlass ist die Forderung aus dem Haus Hohenzollern, der deutsche Staat müsse der königlichen Familie eine Entschädigung für die 1945 enteigneten Besitztümer entrichten. Aber bei der Frage der Entschädigung für das Adelshaus stellt sich noch eine ganz andere Frage: Welchen Schaden hat die kolonialistische Politik der Hohenzollern verursacht? Welche Reparationen müssten eigentlich die Hohenzollern leisten?

Aus heutiger Sicht ist Wilhelm II. ein Profiteur des Kolonialkrieges gegen die OvaHerero und Nama. Deren Land, einschließlich des Viehbesitzes, wurde nach dem Krieg von 1904 bis 1908 von den deutschen Kolonialherren enteignet und kam als Kronland unter den Hammer. Der Kauf des Farmlandes durch den Monarchen wirft ein grelles Licht auf dessen Verstrickungen in die Kolonialpolitik. Der Historiker Matthew P. Fitzpatrick sieht in seiner kürzlich erschienenen Publikation »The Kaiser and the Colonies« Wilhelm II. nicht als die treibende Kraft hinter dem Kolonialprojekt. Gleichwohl protegierte der Kaiser diejenigen, die sich in den Dienst der deutschen Herrschaft in Übersee stellten. Der Kolonialbesitz und eine expansive Flottenpolitik sollten dem Kaiserreich den über eine kontinentale Großmacht hinausgehenden Weltmachtstatus sichern.

Was den »Orlog« in Deutsch-Südwestafrika betrifft, so nahm Wilhelm II. erheblichen Einfluss auf den Kriegsverlauf. Er war es, der im Frühjahr 1904 Lothar von Trotha den Oberbefehl in der Kolonie übertrug, um den Aufstand der OvaHerero niederzuwerfen. Dies tat er gegen den Ratschlag des Reichskanzlers, des Kriegsministers, des Generalstabchefs und des Direktors der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. Der neue Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe Generalleutnant Trotha führte keinen ‚normalen‘ Kolonialkrieg gegen die OvaHerero und später gegen die Nama. Sein berüchtigter »Vernichtungsbefehl« vom Oktober 1904, vor allem aber die folgenden Abriegelungsmaßnahmen, in deren Folge zehntausende OvaHerero in der Halbwüste der Omaheke verdursteten, zeigten, dass Trotha nicht nur auf die Zerschlagung der militärischen Strukturen des Gegners zielte. Aus dem politischen Vernichtungskrieg war ein genozidaler Vernichtungskrieg geworden, wie dies zuletzt der Historiker Matthias Häussler dargelegt hat.

Bei den Prügel­strafen gab es noch einen extra »für den Kaiser«

Verhandlungen mit den OvaHerero hatte Trotha stets kategorisch ausgeschlossen, wenngleich er später gezwungen war, solche mit den Nama zu führen, deren Guerillakrieg der »Schutztruppe« schwer zu schaffen machte. Der Generalleutnant berief sich dabei auf den Kaiser, dessen Gunst zu versichern er fortlaufend bemüht war. Allein der Kaiser hätte eine Verhandlungslösung bewirken können, aber alle entsprechenden Anfragen Trothas an Berlin blieben unbeantwortet. Erst mit einem Telegramm vom 8. Dezember 1904 wurde Trotha zurückgepfiffen. Es erging der Befehl an ihn, »den sich freiwillig stellenden Hereros gegenüber Gnade« zu üben. Am 11. Dezember drahtete Reichskanzler Bülow die Order, »Konzentrationslager für die einstweilige Unterbringung und Unterhaltung der Reste des Hererovolkes« einzurichten. Das massenhafte Sterben der OvaHerero in der Omaheke hatte sich da längst vollzogen.

Trothas Rolle als Hauptverantwortlicher für den ersten Völkermord im 20. Jahrhundert steht außer Frage. Dem Kaiser kommt aber dadurch, dass er Trotha viel zu lang gewähren ließ, eine erhebliche Mitschuld zu. Trotha musste annehmen, seine Kriegsführung werde von ‚allerhöchsten Orts‘ gebilligt. So ist der entgleiste Kolonialkrieg in Südwestafrika als ein veritables Staatsverbrechen zu betrachten. Indes sollte die Gewalt von unten, das heißt der weißen Siedlergesellschaft, keinesfalls vergessen werden.

In den Jahren nach dem Krieg mussten die OvaHerero und Nama eine Messingmarke mit einer eingestanzten Nummer um den Hals tragen. Es heißt, die Marken seien »Merk des Kaisers« genannt worden. Solche Maßnahmen gingen auf die berüchtigten »Eingeborenenverordnungen« von 1907 zurück. Sie sollten die totale Kontrolle der afrikanischen Bevölkerung sowie deren Unterordnung unter die Kolonialmacht sichern. Bei den exzessiv angewandten Prügelstrafen gab es auf das Gesäß immer noch einen extra »für den Kaiser«. Gegen die Widerstandsfähigkeit der afrikanischen Bevölkerung, die Kontrollmaßnahmen immer wieder zu unterlaufen, waren die Weißen allerdings machtlos.

Der Medien­kaiser und die »Schutz­truppen«

Wilhelm II. war aber nicht nur in diesen Kolonialkrieg verwickelt. Im Gedächtnis geblieben ist die blutrünstige »Hunnenrede«, die er im Jahr 1900 in Bremerhaven bei der Verabschiedung des Ostasiatischen Expeditionskorps nach China hielt. Mit dem Ausruf »Pardon wird nicht gegeben« hetzte er die Truppen gegen die antikoloniale Yihetuan-Bewegung auf. Die Militärexpedition in China mit ihren Massakern auch an der Zivilbevölkerung erlangte als »Boxerkrieg« traurige Berühmtheit. Als 1901 die chinesische »Sühne-Gesandtschaft« in Berlin eintraf, ließ der Kaiser sie im Grottensaal des Neuen Palais in Potsdam antreten. Wilhelm saß – ohne den Helm abzunehmen und mit dem Marschallstab in der Hand – auf dem Thron, während er den »Sühne-Brief« entgegennahm. Zur Vorgeschichte des Krieges in China gehört die persönliche Order von Wilhelm II. zur Beschlagnahmung der Bucht von Kiautschou, mit der er im November 1897 auf die Tötung zweier deutscher Missionare reagierte.

Im Zeitalter des Hochimperialismus gehörte es für Wilhelm II. zum Tagesgeschäft, bei der Verabschiedung von kolonialen Truppenverbänden seinen kaiserlichen Segen zu erteilen. So ließ er sich im Juli 1900 von der Presse auf dem Kanonenboot »Luchs« inmitten der nach China abreisenden Mannschaften ablichten. Im Jahr zuvor gab er Offizieren der südwestafrikanischen »Schutztruppe« markige Worte mit auf den Weg. Pressefotografen hielten die Szene fest und der Medienkaiser wusste um die Wirkung der Auftritte. Dabei hat sich Wilhelm II. in früheren Reden durchaus auch moderat geäußert, etwa im Juni 1894, als er Soldaten für Deutsch-Südwestafrika mahnte, die Menschen dort würden »ein Herz besitzen« und seien mit »Milde« zu behandeln.

Besonders in kolonialpropagandistischen Journalen huldigte man Wilhelm II. als »wahren Soldatenkaiser«, wie etwa in der Zeitschrift Kolonie und Heimat im Jahr 1913 anlässlich des 25-jährigen Thronjubiläums. Erst unter der Regentschaft Wilhelm II. sei das deutsche Kolonialreich aufgeblüht. »Immer höher mit der deutschen Flagge« soll der damalige Prinz im März 1886 zum Kolonialisten Carl Peters bei einer Audienz gesagt haben, wenige Tage nachdem Kaiser Wilhelm I. den ostafrikanischen ‚Erwerbungen‘ von Peters einen ‚Schutzbrief‘ ausgestellt hatte. Wilhelm II. habe die Kolonialpolitik auch gegen Zauderer wie Reichskanzler Leo von Caprivi energisch vorangetrieben.

Der Kaiser und der »kolonial­feindliche Reichstag«

Es zeichnete das ‚persönliche Regiment‘ von Wilhelm II. aus, stets zur Stelle zu sein, wenn es galt, geeignete Offiziere für »Strafexpeditionen« zur Niederschlagung von »Eingeborenenaufständen« auszuwählen. Genannt werden die Namen von Militärs wie Hermann von Wissmann (‚Araberaufstand‘ in Deutsch-Ostafrika), Alfred von Waldersee (‚Weltmarschall‘ in China), Friedrich Freiherr von Scheele (‚Hehe-Rebellion‘ in Deutsch-Ostafrika), Curt von Morgen (‚Dahomey-Aufstand‘ in Kamerun), Hans Dominik (‚Strafexpeditionen‘ in Kamerun) oder Paul von Lettow-Vorbeck (Feldzug während des Ersten Weltkriegs in Deutsch-Ostafrika). Sie alle genossen die Protektion des Kaisers, der seine jeweiligen Entscheidungen häufig ohne Absprache mit seinen Ministern getroffen haben soll.

Wilhelm II. erteilte »Schutz­truppen« den kaiserlichen Segen

Wie sehr sich der Monarch Eingriffe in seine Kommandogewalt verbat, zeigte sich im Dezember 1906. Mit heller Empörung reagierte seine Majestät auf den Antrag des Zentrum-Politikers Matthias Erzberger, die Truppen in Deutsch-Südwestafrika von 8.000 auf 2.500 Mann zu verringern. Nachdem Reichskanzler Bülow in Abstimmung mit dem Kaiser den ‚kolonialfeindlichen Reichstag‘ wegen der Nichtbewilligung des Etats für die sich im Kriegszustand befindende Kolonie Deutsch-Südwestafrika aufgelöst hatte, kam es 1907 zu Neuwahlen. Der Wahlkampf wurde von den konservativen und liberalen Parteien in einer Atmosphäre beispielloser antisozialistischer Hetze mit nationalistischen und kolonialrassistischen Parolen geführt und gewonnen. Die Reichstagswahlen gingen als »Hottentottenwahlen« in die Geschichte ein. Mit der vom Kaiser freudig begrüßten Machtverschiebung im Reichstag zugunsten des Bülow-Blocks zeitigte die Kolonialpolitik zum ersten Mal einschneidende Rückwirkungen auf die Innenpolitik des Reiches.

Abgesehen von seiner Rolle bei der ersten und zweiten Marokkokrise darf auch das durch die Weltmachtträume des Kaisers vorangetriebene Projekt der Bagdadbahn nicht unerwähnt bleiben. Sie war das wichtigste Prestigeprojekt wilhelminischer ‚Weltpolitik‘ nach 1900 und sollte Berlin, über die schon bestehende Strecke nach Konstantinopel hinaus, mit dem ‚Orient‘ verbinden.

Das Vorhaben im ‚Orient‘ Fuß zu fassen scheiterte. Deshalb musste die Archäologie zur Kompensation herhalten, um wilhelminische Großmannssucht zu befriedigen. Im Zuge seiner beiden Palästinareisen hatte sich Wilhelm II. für Grabungslizenzen deutscher Archäologen eingesetzt. Vor allem die spektakuläre Ausgrabung des Pergamon-Altars erlaubte es dem Kaiserreich, wenigstens symbolische Präsenz im Osmanischen Reich zu zeigen.

Die in Kleinasien gemachten Funde – dazu gehören das Markttor von Milet, die Mschatta-Fassade und die Prozessionsstraße von Babylon – gingen ins neu gegründete Pergamon-Museum nach Berlin. In der Reichshauptstadt sollte der pompöse Musentempel imperiale Größe zur Schau stellen. Der darwinistische Biologe Ernst Haeckel sagte dazu im Jahr 1890, die pergamenischen Altertümer sicherten »uns einen Anspruch auf dauernden Colonialbesitz in jenen herrenlosen Gebieten«. Das Autorenpaar Jürgen Gottschlich und Dilek Zaptcioglu-Gottschlich widmet sich in ihrem neuen Buch »Die Schatzjäger des Kaisers« den Beutezügen deutscher Archäologen im Osmanischen Reich.

Kunstraub unter Wilhelm Zwo …

Der Kaiser hatte seine Finger aber auch bei anderen Kulturgutverlagerungen im Spiel, so etwa im Fall der deutschen Kolonie Kamerun. Er soll erheblichen Druck ausgeübt haben, den Thron Mandù-Yénù des Königs Njoya in Bamum für die Sammlung des Völkerkundemuseums in Berlin zu bekommen. Im Jahr 1908 wurde dem Kaiser das Prachtstück als ‚Geburtstagsgeschenk‘ überreicht. In der neueren Literatur ist von einer erzwungenen Abgabeleistung des Königs Njoya die Rede. Heute ist der Thron eines der ikonischen Objekte im Berliner Humboldt Forum, welches nicht nur postkoloniale Aktivist*innen als gutgepflegte Räuberhöhle bezeichnen. Für den Mandù-Yénù wie für viele andere Werke des kolonialen ‚Erbes‘ Deutschlands liegen Restitutionsforderungen aus den Herkunftsländern vor.

Die Auseinandersetzung mit den Verwicklungen von Wilhelm II. in die gewaltsame deutsche Kolonialpolitik kommt nun langsam in Gang. Folgt man der Historikerin Susanne Kuß, so verstieß die martialische »Hunnenrede« des Kaisers gegen alle Grundsätze der Haager Landkriegsordnung von 1899. Außerdem kann sie als »Beginn einer deutschen Vernichtungsstrategie« betrachtet werden, »die in den Kolonialkriegen in Afrika sowie im Ersten und Zweiten Weltkrieg fortgesetzt wurde«, so Kuß. Bisher richtete sich der Fokus meist auf den Antisemitismus von Wilhelm II. Nach seinem Rassismus wurde nur am Rande gefragt. Und schaut man weiter zurück in die Geschichte der Hohenzollern-Dynastie, muss die ruchlose Teilnahme am Versklavungshandel unter dem Großen Kurfürsten bedacht werden. Natürlich berührt die Diskussion um Wilhelm II. auch die anhaltende Kontroverse über das deutsche Kaiserreich von 1871. Ob dieses nun ein militaristischer Obrigkeitsstaat war oder ein Staat mit auch progressiven Tendenzen – die Deutungen könnten nicht weiter auseinanderliegen.

… und adelige Ent­schädigungs­forderungen

In den letzten Jahren erregte die Hohenzollern-Familie mit ihren Forderungen Aufsehen, Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland für die 1945 erfolgten Enteignungen des brandenburgisch-preußischen Familienzweigs zu erhalten. Zwar verzichtete Georg Friedrich Prinz von Preußen im März 2023 nach heftiger Kritik auf einen Teil der Eigentumsansprüche, doch die Verhandlungen über Entschädigungsfragen und über Leihgaben zwischen der öffentlichen Hand und der Familie Hohenzollern gehen in die nächste Runde. Bei den gerichtlich geführten Auseinandersetzungen stand die sogenannte Unwürdigkeitsklausel im Mittelpunkt. Danach hätten die Hohenzollern keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen, wenn sie – und das heißt insbesondere der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm – »dem NS-Regime in erheblichem Maße Vorschub geleistet« haben.

Eine solche Unwürdigkeitsklausel liegt auf die deutsche Kolonialherrschaft angewendet nach heutigem Forschungsstand auf der Hand. Wenn Kaiser Wilhelm II. auch kein zentraler Akteur gewesen sein mag, so kann er doch als oberster Schirmherr und Propagandist des deutschen Kolonialismus betrachtet werden. Manche folgenreiche Entscheidung geht unmittelbar auf ihn zurück, etwa die Wahl von Generalleutnant Lothar von Trotha, dessen Kriegsführung gegen die OvaHerero und Nama in einem Genozid endete. Dem Kaiser kommt zumindest eine moralische Mitschuld zu.

Auf der offiziellen Internetseite des Hauses Hohenzollern findet sich über die kolonialpolitischen Machenschaften des Hauses Hohenzollern nichts. Aber müssten die Hohenzollern, die ihren Anteil an ihrem ‚Erbe‘ einfordern, nicht eigentlich auch für Reparationszahlungen an die Länder herangezogen werden, die vom Deutschen Reich kolonisiert wurden? Sind nicht eigentlich die Opfer wilhelminischer ‚Weltpolitik‘ zu entschädigen? Und müssten nicht jene Artefakte, auf deren ‚Beschaffung‘ der letzte Kaiser eingewirkt hat und die heute meist der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehören, zurückerstattet werden?

Joachim Zeller ist Historiker und Autor. Eine längere Fassung dieses Artikels erscheint ab Juni 2023 auf freiburg-postkolonial.de.

Dieser Artikel ist erschienen im iz3w-Heft Nr. 396 Heft bestellen
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