
Ein Monster geht um in Europa
Das EU-Lieferkettengesetz kommt trotz Gegenwind voran
Lieferkettengesetze sollen den Schutz von Menschenrechten oder der Umwelt entlang von Produktionsketten gewähren. Ein Anstoß dafür war vor zehn Jahren der Zusammensturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch aufgrund nicht eingehaltener Sicherheitsbestimmungen. Nach Deutschland ist es jetzt auch in der Europäischen Union soweit: Ein EU-Lieferkettengesetz ist auf dem Weg. Der Weg dahin war und bleibt schwierig.
Nach langen Verhandlungen einigten sich EU-Kommission, Rat und Parlament am 14. Dezember 2023 auf die Inhalte des EU-Lieferkettengesetzes. Der Prozess war begleitet von hartem Gegenwind der Wirtschafts- und Finanzlobby, die die Regulierung als bürokratisches Monster darstellte. Zwischen den beteiligten EU-Institutionen wurde intensiv um eine Einigung gerungen. Am Ende steht ein Kompromiss, der die rechtliche Position von Betroffenen entlang der Lieferketten wesentlich verbessert. Trotzdem mussten die Befürworter*innen des Gesetzes bei den Pflichten für den Finanzsektor und beim Klimaschutz Federn lassen. Am 9. Februar verschob die EU-Ratssitzung die Abstimmung letztlich auf Druck der deutschen, wirtschaftsliberalen FDP.
Für den Finanzsektor und beim Klimaschutz bleibt es oft bei Appellen
Die »Richtlinie für nachhaltige Sorgfaltspflichten für Unternehmen«, kurz EU-Lieferkettengesetz, verpflichtet Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards. Auch Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind betroffen, wenn sie in Risikosektoren wie etwa dem Bergbau mindestens 20 Millionen Euro im Jahr verdienen.
Wichtige Perspektiven für Betroffene
Anders als das Anfang 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzt di